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Diana Kinnert über Klimapolitik Konservatismus for Future

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Verpflichtung zu ehrgeizigerer Klimapolitik, folgt nicht progressiven oder linken Denkschulen – es ist Teil des Liberalkonservatismus.

Diana Kinnert Michael Danner

Von DIANA KINNERT

»The past is a foreign country; they do things differently there.« Mit diesem Satz beginnt der 1953 erschienene Roman The Go-Between des englischen Schriftstellers L. P. Hartley. Aus den Worten liest sich ein Bekenntnis zu Demut: das eigene mickrige Dasein, den sich selbst umgebenden profanen Zeitgeist, aber auch die Schätze des eigenen Kulturkreises und seiner Philosophien der aktuellen Zeit nicht zum Maß aller Dinge zu erheben. Das verlangt Zügelung.

»Die Verbindung von Ökologie mit linken Politikansätzen ist kein Schicksal.« Diana Kinnert

Der Konservatismus, nicht als Konglomerat von Inhalt gedacht, sondern als Denkform gemeint, verspricht genau das: weder überschäumenden Enthusiasmus und die Naivität vor Neuem noch das abwehrende Reaktionäre zu verherrlichen, sondern sich in Zurückhaltung und Vorsicht mahnen, nicht universalistisch übergreifen zu wollen. Das Konservative macht sich damit zum Garant für den Schutz vor Gewalt, auch und gerade ideologischer. Darin wohnt der Liebreiz einer Denkschule, die ansonsten eher sittsam-repressiv oder ignorant-kalt daherkommt: Der Konservatismus als politische Idee der Demut folgt dem Sinn der Freiheit.

Darin ist bereits alles enthalten: auch die intergenerationelle Verantwortung als Idee, Entscheidungsressourcen nachfolgender Generationen nicht aufzubrauchen. Das Konservative verschreibt sich damit ebenfalls dem Ernst der sogenannten Klimaverantwortung. Neu ist daran eigentlich nichts. Das wiederum ist vielen, nicht nur jenen, denen das Konservative fern bis fremd ist, aber genau das: nämlich neu.

Globale Verantwortung ist in der konservativen Idee verankert

Erst die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll den konservativen Auftrag und die Idee der Freiheit um die Schau in die Zukunft erweitert haben. Wer die Pressekommentare liest, die nach der Bekanntgabe des Urteils erschienen sind, kann den Eindruck gewinnen, der Erste Senat des Gerichts habe das grundlegende Verständnis von Gegenwart, Zukunft, Freiheit und Recht umgestoßen. Reinhard Müller urteilte für die FAZ kritisch, das Gericht nehme die Welt in den Blick, »die am deutschen Grundrechtswesen genesen soll«. Im Deutschlandfunk erhob Stephan Detjen das Urteil zu einer »juristischen Sensation«. Die taz feierte »Karlsruhe for Future«. Und auch Ralf Fücks stellte für die Welt fest, es sei »nicht übertrieben«, das Urteil »als historisch zu bezeichnen«. Ob der Großzügigkeit der Kompetenzauslegung des Bundesverfassungsgerichts mag trefflich zu streiten sein; interessanter ist jedoch die Frage, ob das Urteil tatsächlich Neues enthält – sich also auch zum Grundstein einer neuen politischen Denkschule eignet, oder das konservative Denken erweitert oder gar umstößt. Doch nichts davon ist der Fall.

In einem Namensbeitrag für die Konrad-Adenauer-Stiftung geht der Leiter der Wissenschaftlichen Dienste des Hauses und des Archivs für Christdemokratische Politik Matthias Oppermann dem Ursprung intergenerationeller, also auch der Klimaverantwortung nach. Oppermann, der 2018 über die Entstehung des britischen Liberalkonservatismus im frühen 19. Jahrhundert habilitierte, fühlt sich insbesondere in zwei Aspekten, die in der Urteilsbesprechung Hervorhebung finden, an schon etwas ältere politische Ideenlehre erinnert. Die Schaffung eines Generationenvertrages sowie die globale Dimension von Verantwortung liegen damit nicht erst dem jungen Urteil zugrunde, sondern sind bereits seit dem 18. Jahrhundert in der konservativen Idee verankert. Einer der Urheber dieser Idee, wenn auch lange nicht mehr als »Vater des Konservatismus« rezipiert, ist der irisch-britische Denker Edmund Burke.

Burke als klassischer Whig des 18. Jahrhunderts ist Stichwortgeber eines Liberalkonservatismus, der sich durch liberale Grundlage und konservative Disposition auszeichnet. Nach Oppermann schätzten die britischen Liberalen Burkes kompromisslose Verteidigung der Rechte und Freiheiten der Engländer. Von einem göttlichen Naturrecht und von den abstrakten Naturrechten der französischen Revolutionäre habe dieser nichts gehalten. Er bekämpfte sie gar publizistisch seit 1790 bis zu seinem Tod im Jahr 1797. Rechte mussten aus Burkes Sicht an eine politische Gemeinschaft gebunden sein, um Wirkung zu entfalten. Die englischen Rechte und Freiheiten galten für Burke allerdings unter bestimmten Umständen auch über Großbritannien hinaus, wie Oppermann feststellt und damit auf eine Parallele zum sogenannten »Klima-Urteil« hinweist.

Aus der Arbeit „The Sleep of Reason Produces Monsters“ von Michael Danner Michael Danner

Der Gesellschaft von morgen verpflichtet

Im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen ersten Generalgouverneur von Bengalen, Warren Hastings, sagte Burke 1788, in Indien könne nicht moralisch richtig sein, was in England falsch sei. Die Briten müssten sich auch in Indien an die in Großbritannien geltenden Standards halten. Damit verfolgte Burke eine rhetorische Absicht, und sicher ist diese Theorie der geografischen Kontinuität des britischen Rechts eine wacklige Konstruktion. Eine ähnliche Unsicherheit aber liegt auch in der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, als natürliche Personen seien Jugendliche aus Nepal und Bangladesch »beschwerdebefugt, weil nicht von vornherein auszuschließen« sei, »dass die Grundrechte des Grundgesetzes den deutschen Staat auch zu ihrem Schutz vor den Folgen des globalen Klimawandels verpflichten«. Es ist also nicht sicher, sondern nur möglich. Beschwerden aus Asien zuzulassen, ist somit nicht als Versuch zu werten, die Welt durch universalistischen Übergriff zu retten, sondern als Anerkennung der Möglichkeit, dass deutsches Recht dort gelten könnte, wo Deutschland durch sein Verhalten Einfluss und damit Macht ausübt. In dem Urteil steckt also ein ähnlich begrenzter Universalismus wie in Burkes Kampf gegen die Ausbeutung Bengalens.

Auch die Einschätzung eines angeblich neuen Generationenvertrags und damit der Begriffsdehnung von Freiheit ins Überzeitliche durch das Bundesverfassungsgericht sind laut Oppermann burkeanischen Ursprungs. Der Kommentar zum »Klima-Urteil« interpretiert, durch das Urteil gegenwärtige Generationen darauf verpflichten zu wollen, heute mehr Anstrengungen zum Klimaschutz zu unternehmen, um die Freiheitsrechte späterer Generationen nicht ungebührlich zu beschränken. In Burkes Reflections on the Revolution in France von 1790 kritisierte dieser die französischen Revolutionäre für den Umsturz einer von der Klugheit vieler Generationen geschaffenen politischen Ordnung, die er zwar für reformbedürftig, aber entwicklungsfähig hielt. Burke gab sich damit als Reformer zu erkennen. Durch die Zerstörung des Ancien Régime richteten sich die Revolutionäre nicht nur gegen die Vergangenheit, sondern auch gegen die Zukunft. Sie nahmen Frankreich die Möglichkeit, die organisch entstandene politische Ordnung durch Reform zu verbessern.

Oppermann erinnert, Burke vertrete damit die Idee eines fließenden Gesellschaftsvertrags, der weder Anfang noch Ende kenne. In einer berühmten Passage seiner Reflections heißt es, die Gesellschaft sei eine »Gemeinschaft nicht nur zwischen den Lebenden, sondern zwischen den Lebenden, den Toten und denjenigen, die geboren werden«. Das galt für ihn in jeder Hinsicht, nicht nur für den Staat. Burke verteidigte stets das Privateigentum, aber ein Eigentümer war aus seiner Sicht nur ein Treuhänder, der gegenüber seinen Vorgängern und seinen Nachfolgern zu einem verantwortlichen Umgang mit diesem Eigentum verpflichtet war.

Umweltschutz beginnt beim eigenen Besitz

Warum sollten die Natur und ihre Ressourcen davon ausgenommen sein? Die Menschen jeder Generation waren Burke zufolge nur »temporäre Eigentümer und lebenslange Pächter« der Schätze dieser Welt. Sie hätten kein Recht, so mit ihrem Eigentum umzugehen, dass nachfolgenden Generationen nur noch Ruinen blieben. Obwohl unwahrscheinlich ist, dass die Richterinnen und Richter des Ersten Senats in Karlsruhe an Burke dachten, urteilten sie in dessen Geist, als sie feststellten, das Grundgesetz »verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen«. Ihr Urteil mag »wuchtig, aber richtig« sein, wie Markus Söder twitterte, aber nicht, weil es revolutionär oder radikal ist. Es ist burkeanisch, und damit auf eine gemäßigte, liberale Weise konservativ, konstatiert Oppermann.

Die Verpflichtung zu Nachhaltigkeit und der Antrieb zu ehrgeizigerer Klimaschutzpolitik sind also eben nicht als Fremdauftrag progressiver oder linker Denkschulen zu lesen. Sie wohnen konservativer Denkform und einem tatsächlichen britischen Liberalkonservatismus unmittelbar inne. Die christliche Verantwortung zur Bewahrung der Schöpfung bleibt davon unberührt. Der Konservatismus allein kann mit zur Einsicht führen, dass jetzige Generationen ausschließlich als Treuhänder für zukünftige Generationen verwalten. Umweltschutz beginnt deshalb beim eigenen Besitz.

Die Verbindung von Ökologie mit linken Politikansätzen ist kein Schicksal. Die große Bedeutung, die ökologischen Themen heute beigemessen wird, muss nicht zwangsläufig politisch Grünen zugutekommen. Konservative werden oft als nicht authentisch kritisiert, wenn sie sich ökologischer Themen annehmen. Dabei wäre es nicht schwer, einer solchen Profilierung Authentizität zu verleihen. Indem das Bundesverfassungsgericht, jüngst burkeanisch, von der Notwendigkeit gesprochen hat, den Klimaschutz mit anderen Verfassungsgütern abzuwägen, weist es den Weg dorthin.

DIANA KINNERT ist Unternehmerin, Publizistin und Politikerin (CDU). Zuletzt von ihr erschienen (mit Marc Bielefeld): Die neue Einsamkeit (Hoffmann und Campe 2021).

taz FUTURZWEI N°18 „Wahl 2021“

Dieser Beitrag ist in taz FUTURZWEI N°18 erschienen.