: Prozess auch ohne Straftat – Gericht beschreitet Neuland
TERRORBEKÄMPFUNG Erstmals in Hamburg beginnt ein Verfahren nach dem neuen Paragrafen 129b
Vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts beginnt am Montag zum ersten Mal in Hamburg ein Prozess nach dem neuen Terrorparagrafen 129b des Strafgesetzbuchs. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Kurden Ali Ihsan Kitay die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ vor, weil er aus Deutschland die in der Türkei verbotene Kurdische Arbeiterpartei PKK unterstützt haben soll.
Die Anklage legt Kitay zur Last, 2007 und 2008 als „hauptamtlicher Kader“ für die PKK tätig gewesen zu sein und das Gebiet Hamburg geleitet zu haben. Ab Juni 2007 sei er zudem für die Regionen Kiel, Bremen und Oldenburg zu ständig gewesen. Er habe Spendensammlungen organisiert und soll zudem sichergestellt haben, dass genügend PKK-Anhänger aus seinen Gebieten an Demonstrationen teilnehmen. Zudem soll er 2008 eine kurdische Guerilla-Einheit im Nordirak besucht haben.
Vor dem Prozess wollten sich die Anwälte Cornelia Ganten-Lange und Carsten Gericke zur Anklage nicht äußern. Klar ist jedoch, dass Kitay in Deutschland keine Straftat zur Last gelegt wird, sondern es allein um sein politisches Engagement geht. „Wer mit einer Organisation sympathisiert, ist laut deutscher Justiz in der Türkei automatisch Mitglied“, sagt die Hamburger Anwältin Britta Eder, die in Düsseldorf in einem 129b-Verfahren verteidigt hat. KVA