KOMMENTAR: JAN KAHLCKE ÜBER SICHERUNGSVERWAHRUNG
: Schluss mit der Kleinstaaterei

Für die wenigen Fälle pro Land scheint der Aufwand unverhältnismäßig

Dass Hamburg und Schleswig-Holstein sich die Sicherungsverwahrung teilen, klingt vernünftig. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die über das Ende ihrer Haftzeit hinaus zu Verwahrenden nicht einfach in den Knast gesteckt werden dürfen, ist ihre Unterbringung erheblich teurer geworden. Für die wenigen Fälle pro Land scheint der Aufwand für Um- oder Neubauten wie für die Bewachung unverhältnismäßig.

Die Hamburger Unterbringung liegt zwar auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel, aber es ist ein eigener Trakt, der für die Sicherungsverwahrten wohngruppenartig umgebaut worden ist. Für die meisten Insassen aus Schleswig-Holstein, die Besuch bekommen, ist die Lage ähnlich zumutbar wie in der geplanten Unterbringung in Lübeck.

Das Zögern der Hamburger Seite, diese Lösung dauerhaft festzulegen, mag mit Fragen der politischen Haftung zu tun haben: Wenn ein Insasse entweicht oder zu Tode kommt, muss dann die Hamburger Justizsenatorin zurücktreten? Oder doch die Kieler Justizministerin?

Das Gegenargument von Wolfgang Kubicki (FDP), mit einer eigenen Sicherungsverwahrung in Lübeck hätte Schleswig-Holstein Arbeitsplätze schaffen können, ist Kleinstaaterei aus Gaga-Land: Sicherungsverwahrte als Standortfaktor, auf Staatskosten? Diese „Liberalen“ sind wirklich auf den Hund gekommen.