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Archiv-Artikel

Vorteilhafte Beschilderung

Betr.: „Radler bekommen grüne Lungen“, taz hamburg v. 2. 8.

Wenn das Schild für Radfahrverbote in Parkanlagen nicht der Straßenverkehrsordnung (StVO) entspricht, ist das kein Nachteil – ganz im Gegenteil. Parkwege sind keine dem Verkehr gewidmeten Flächen und das sollte man auch an der Beschilderung erkennen. Ferner wären Schilder lt. StVO auch in der kleinsten Größe kein Schmuck für die Parkwege. Vermutlich käme ein rundes Schild mit weißer Fläche, schwarzem Fahrrad und rotem Rand (Zeichen 254 StVO: „Verbot für Radfahrer“) zum Einsatz. Und Schilder im Park müssen ja auch nicht für das Erkennen bei Tempo 30 ausgelegt werden. So schnell wäre im Park sowieso zu schnell. Verbindlich sind die Schilder aufgrund der Änderung der Verordnung.

Die Vorteile der neuen Verordnung für Radfahrer sind schnell benannt. In Hamburg muss man nur noch ein Schild kennen. Und dieses Schild bezeichnet ein Verbot und wird bestimmt ebenso sparsam verwendet, wie zuvor die ausnahmsweise beschilderten Erlaubnisse. Meine einzige Kritik daher: es hätte ruhig schneller gehen können. Frank Bokelmann PS.: Auch in der Frage der Benutzungspflichten sind Hamburgs Behörden neuerdings sehr flexibel. Die letzten Benutzungspflichten vor meiner Haustür in den Straßenzügen Baron-Voght-Straße/Heinrich-Plett-Straße und Schenefelder Landstraße (Ring 3)/Isfeldstraße sind in der letzten Woche weitgehend gefallen. Fast sieben Jahre habe ich darauf gewartet. Ganz zufrieden bin ich ja immer noch nicht – aber weitgehend.