Einmalige Beihilfen

Früher konnten Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger die so genannten einmaligen Beihilfen beantragen. Mit dem Geld konnten Bedürftige Anschaffungen wie Kleidung, Haushaltsgeräte oder Umzüge finanzieren. Seit der Einführung von Hartz IV sind einmalige Beihilfen ausschließlich für die Erstausstattungen mit Möbeln, mit Bekleidung und Babysachen und für mehrtägige Klassenfahrten vorgesehen. Alle anderen notwendigen Ausgaben für Anschaffungen oder Reparaturen müssen aus dem monatlichen Regelsatz von 345 Euro angespart werden. Dafür sind vom Gesetzgeber pauschal 50 Euro im Monat vorgesehen. GES