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Archiv-Artikel

Wartezeiten und hohe Hürden

Österreichs Regierung plant eine rigide Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes

WIEN taz ■ Normalerweise finde man in jedem Gesetzesentwurf auch etwas, was gut sei, urteilt die grüne Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits sarkastisch, „aber bei diesem gibt es nur Verlierer“. Gemeint ist die Reform des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts, deren Begutachtungsfrist vergangenen Montag ablief. Für praktisch alle Personengruppen wurden Wartezeiten oder Hindernisse für Einbürgerung eingebaut. Nicht nur die Grünen, auch das UNO-Flüchtlingshochkommissariat, die Rechtsanwaltskammer und selbst der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts haben zu einigen Bestimmungen Bedenken angemeldet.

Die Verschärfungen betreffen anerkannte Flüchtlinge, die statt nach vier, erst nach fünf Jahren die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen können. Außerdem beginnt diese Frist in Zukunft erst mit dem bestehenden Asylstatus zu laufen, nicht, wie bisher, mit dem legalen Aufenthalt. Schwieriger wird es auch für Personen, die nicht abgeschoben werden können, weil sie im Heimatland Folter oder Todesstrafe erwartet. Sie müssen künftig 15 statt bisher sechs Jahre warten.

Verfassungsrechtlich problematisch sehen Juristen den Passus, wonach ein bis zu drei Jahre zurückliegender Bezug von Sozialhilfe zum Hindernis werden soll. Aber auch mit dem Völkerrecht kollidiert der Gesetzentwurf von Innenministerin Liese Prokop, ÖVP. So sieht er vor, dass jegliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die Verleihung der Staatsbürgerschaft ausschließt. Das internationale „Übereinkommen zur Vermeidung der Staatenlosigkeit“ verlangt, dass eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren vorliegen muss.

Was Grüne und Opferverbände gleichermaßen erbost, ist die Bestimmung, dass ehemalige Naziopfer, die ins Exil getrieben wurden, nicht eingebürgert werden sollen, wenn sie sich eines Verwaltungsdeliktes schuldig machen. Das betrifft etwa Verkehrsstrafen oder die Übertretung der Gewerbeordnung.

Der Gesetzentwurf kommt jetzt in den zuständigen Parlamentsausschuss und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. RALF LEONHARD