Mannesmann-Prozess: die zweite Runde

Heute verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision im größten Untreue-Verfahren der deutschen Rechtsgeschichte. Es geht um die strafrechtliche Bewertung von „Anerkennungsprämien“ in Höhe von 48 Millionen Euro, die im Frühjahr 2000 an Mannesmann-Vorstände ausgeschüttet wurden, bevor der britische Konzern Vodafone das Ruder übernahm.

Beschlossen hatte die Prämien der Mannesmann-Aufsichtsrat, in dem unter anderem der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann (rechts) und der damalige IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel saßen. Ackermann und Co. wurden wegen Untreue zu Lasten von Mannesmann angeklagt, im Juli 2004 aber vom Landgericht Düsseldorf freigesprochen. Generalbundesanwalt Kay Nehm will mit der Revision jetzt doch noch eine Verurteilung erreichen. CHR FOTO: REUTERS