piwik no script img

Archiv-Artikel

BA hilft Bund sparen

Arbeitsagentur verzichtet auf Bundeszuschuss. Zahl der Arbeitslosen steigt. Hartz-IV-Missbrauch Kampf angesagt

KASSEL/BERLIN dpa/ap ■ Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, erwartet in einigen Monaten einen Wiederanstieg der Arbeitslosenzahl auf über fünf Millionen. Er rechne damit, dass noch in diesem Jahr ein großer Schub älterer Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit gehe, sagte er gestern in Kassel. Etliche große Unternehmen hätten die Freistellung von Mitarbeitern kurz vor Erreichen des Rentenalters angekündigt.

Dennoch will die BA nach den Einsparerfolgen in den beiden Vorjahren im Jahr 2006 gänzlich ohne einen Bundeszuschuss auskommen. Den dazu erforderlichen Spielraum schafften unter anderem der Wegfall der Ich-AG und die künftig kürzeren Laufzeiten bei Arbeitslosengeld-I-Zahlungen, erläuterte BA-Finanzchef Raimund Becker gestern. Arbeitslose erhalten bis zum Alter von 55 Jahren künftig nur für noch ein Jahr Arbeitslosengeld, ältere bis zu 18 Monaten. Bislang wurde es bis zu einer Dauer von 36 Monaten gewährt.

Bereits im laufenden Jahr werde die BA weniger als 3 Milliarden Euro Bundeszuschuss benötigen. „Derzeit deutet sich an, dass beim Bundeszuschuss eine Zwei vor dem Komma stehen wird“, sagte Becker. Ursprünglich waren 4 Milliarden Euro an Bundesmitteln eingeplant. Zwar erwartet Becker für 2005 einen Einnahmerückgang um 1,6 Milliarden Euro. Dem stünden aller Voraussicht nach Ausgaben-Rückgänge von 2,3 Milliarden Euro gegenüber.

Gleichzeitig wollen Union und SPD stärker gegen Leistungsmissbrauch bei Hartz IV vorgehen. Darauf verständigten sich die Verhandlungspartner bei der zweiten Koalitionsrunde. SPD-Chef Franz Müntefering sagte am Montagabend, es müsse nach Wegen gesucht werden, um die Mehrausgaben bei Hartz IV zu senken. Die Kosten für die Arbeitsmarktreform waren entgegen der Planung von 14 auf 26 Milliarden Euro pro Jahr gestiegen. Als Grund für die Kostenexplosion nannte Müntefering, dass die Kommunen mehr Sozialhilfeempfänger als ursprünglich angenommen in ALG II überwiesen hätten.