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Archiv-Artikel

Führerschein mit 17 senkt das Unfallrisiko

Beim „Begleiteten Fahren“ dürfen schon 17-Jährige den Führerschein machen und dann am Steuer sitzen, wenn Eltern mit im Wagen sind. Niedersachsen wertete jetzt Modellversuch aus: Späteres Unfallrisiko der Fahranfänger sank um 40 Prozent

Der Griff ins Lenkrad ist tabu, gelegentliche Hinweise abersind erlaubt

von BARBARA DRIBBUSCH

Eigentlich ist es der Albtraum jedes Autofahrers: Kommentare von der Beifahrerseite aus, Hinweise auf Vorfahrtsstraßen und Stoppschilder. Die 17-jährige Freya Krepela sieht das anders: „Ist doch gut, wenn jemand mitkommt, der die Strecke kennt“, sagt die Gymnasiastin aus Hannover. Bei ihr fährt die Mutter mit. Die Schülerin nimmt am Modellversuch in Niedersachsen „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ teil. Gestern wurden die ersten Ergebnisse vorgestellt.

Im Verhältnis zu anderen Fahranfängern verursachten die Teilnehmer an dem Modellprojekt 40 Prozent weniger Unfälle, als sie nach Ende der Begleitphase allein fuhren. „Damit ist auch für Deutschland das bestätigt, was in anderen Ländern seit langem erfolgreich funktioniert“, sagte gestern der niedersächsische Verkehrsminister Walter Hirche (FDP) in Berlin. Selbst wenn sich die Quote der verhinderten Unfälle am Ende bei 30 Prozent einpendele, könne mit diesem Modell eine deutliche Reduzierung der Unfälle bei Fahranfängern erreicht werden. Nach Abschluss der Begleitphase wurden bei den jungen AutofahrerInnen aus dem Modellversuch zudem 60 Prozent weniger Bußgelder verhängt als in der Kontrollgruppe.

Niedersachsen war das erste Bundesland, in dem das „Begleitete Fahren“ seit April 2004 erprobt wurde. Die jugendlichen TeilnehmerInnen können schon vor dem 17. Geburtstag Fahrstunden nehmen und die praktische Führerscheinprüfung absolvieren und dürfen dann zwischen dem 17. und 18. Geburtstag auch schon am Steuer sitzen – aber nur, wenn ein Erziehungsberechtigter mit Führerschein auf dem Beifahrersitz Platz nimmt. Die Jugendlichen und fakultativ die Eltern haben zuvor noch an einer 90-minütigen Einweisung teilgenommen, in der unter anderem die „Rollenverteilung“ besprochen wird. „Keine Eingriffe ins Lenkrad!“ gilt dabei als Grundregel. Eltern wird die „Beschränkung auf gelegentliche Hinweise, kein direktes Eingreifen in die Fahrentscheidungen und Fahrmanöver“ empfohlen, so ist auf der Homepage zu dem Modellprogramm (www.begleitetes-fahren.de) zu lesen.

Die Rollenverteilung kann sich ab und an auch umkehren: In Niedersachen gilt nämlich für die Beifahrer keine Promillebeschränkung, dort haben sich Vater oder Mutter auch schon mal im angesäuselten Zustand vom Nachwuchs heimchauffieren lassen.

Über ein Drittel des entsprechenden Jahrgangs der Jugendlichen in Niedersachsen entschieden sich für eine Teilnahme am Projekt. Bisher haben sich Hamburg und Bremen dem Programm angeschlossen. Seit diesem Sommer gibt es einen bundesgesetzlichen Rahmen für das „Begleitete Fahren“, nach dem alle Bundesländer Modellversuche starten können.

Die vom Bund vorgegebene Regelung sieht vor, dass bei den 17-Jährigen mit Ausnahmeführerschein nicht nur Eltern, sondern auch andere, zuvor namentlich aufgeführte Erwachsene als Begleitperson im Wagen fungieren können.

Die Länder können nun in Eigenregie entscheiden, ob sie sich den Modellversuchen anschließen wollen.