: RP droht: Oddset oder Offline
Die Bezirksregierung Düsseldorf als NRW-Aufsichtsbehörde für das Internet will den Online-Sportwetten an den Kragen: Vereine sollen ihre Links zu privaten Wettanbietern entfernen
VON ELMAR KOK
Die Bezirksregierung Düsseldorf will gegen private Wettanbieter im Internet vorgehen. Das sagte der Präsident des Regierungsbezirks, Jürgen Büssow (SPD), gestern in Düsseldorf. Die Behörde zog Bilanz zum Kampf für ein sicheres, sauberes und gesetzestreues World Wide Web.
Nachdem sich die Bezirksregierung in den vergangenen Jahren größtenteils mit Sperrungsverfügungen zu bestimmten Internetseiten gegen die in Nordrhein-Westfalen ansässigen Internet-Zugangsanbieter durchgesetzt hatte, soll es nun den Sportvereinen des Landes an den Kragen gehen. Denn viele von ihnen verdienen Geld mit Angeboten zu privaten Wettbüros. Diese werden auf den Homepages der Vereine präsentiert, über Links gelangt der Surfer dann zu Anbietern wie www.betandwin.de, www.bet-at-home.com oder www.interwetten.com.
Nach dem Sportwettengesetz NRW sei das Anbieten oder die Vermittlung privater Sportwetten unzulässig, schreibt die Behörde. Nur der staatliche Anbieter Oddset ist gesetzlich erlaubt. Dementsprechend hat die Bezirksregierung alle Internetsportwettenangebote verboten. Allerdings kümmern sich die Sportvereine bislang nicht um die Anordnung der Behörde. „Wir haben von der Bezirksregierung bisher keine Post bekommen“, sagt Thorsten Pracht, Pressesprecher von Alemannia Aachen. Die Alemannia wirbt mit dem Anbieter www.betandwin.de. „Wenn das ungesetzlich sein sollte, dann sollte uns die Behörde vielleicht mal darauf hinweisen“, so Pracht. „Wir sind jedenfalls der Meinung, dass das rechtens ist.“ Christian Gruber, Sprecher des VfL Bochum sagt zum Vorhaben der Bezirksregierung, der Zweitligist habe bisher von der Aufsichtsbehörde noch keine Post bekommen. Wenn die Düsseldorfer das wirklich vorhätten, „dann hätten die eine ganze Menge Briefe zu schreiben“, so Gruber.
Während die Behörde gegen so genannte „Hass-Seiten“ (Regierungspräsident Jürgen Büssow) vorging, indem sie die in NRW ansässigen Internet-Zugangsanbieter dazu zwang, diese im Ausland auf Webservern liegenden Seiten für Kunden aus NRW nicht mehr zugänglich zu machen, schlägt sie in Sachen private Sportwetten-Anbieter diesen Weg nicht ein. Es gelte das Subsidiaritätsprinzip, sagte Margret von Schmeling, Juristin des Düsseldorfer Regierungspräsidiums. Daher wolle man die in NRW ansässigen Fussballclubs dazu bringen, die privaten Sportwetten nicht mehr auf ihren Internetseiten zu bewerben. Es gehe darum den Inhaltsanbieter, der unmittelbar verantwortlich sei, zu greifen. Dass Bürger durch manuelle Eingabe der Web-Adressen trotzdem zu den in NRW verbotenen Sportwetten kommen, ist aber unbestritten. Vielleicht löst das Sportwettenproblem aber auch eine andere, letztinstanzliche Behörde: Anfang 2006 wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Entscheidung zu Privatwetten fällen.