: Kartellamt ermittelt gegen angebliches Kartoffelkartell
WIRTSCHAFT Stärkereiche Speisen zu überhöhten Preisen? Bislang gilt die Unschuldsvermutung
BONN dpa | Die Kartoffel in der Hand eines Kartells: diesem Verdacht ist das Bundeskartellamt mit einer Durchsuchungsaktion nachgegangen. Die Süddeutsche Zeitung hatte am Samstag unter Berufung auf einen nicht genannten Brancheninsider berichtet, der Schaden für die Verbraucher betrage womöglich mehr als 100 Millionen Euro. Auch viele Landwirte seien durch Absprachen großer Kartoffelhandelsunternehmen möglicherweise massiv geschädigt und betrogen worden, erklärte der niedersächsische Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Ottmar Ilchmann.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) sprach von einem Skandal, sollte sich der Verdacht illegaler Absprachen bestätigen. „Nicht nur die Verbraucher wären durch überhöhte Preise erheblich geschädigt worden“, sagte er, „auch einige Kartoffelbauern haben ihre Pflanzkartoffeln möglicherweise zu erhöhten Preisen bekommen und wären die Geschädigten.“ Die Ermittlungen bestätigten den Kurs, kleine und mittlere Betriebe zu stärken, die Marktvielfalt zu fördern und die Transparenz zu erhöhen. „Es kann nicht sein, dass wenige große Spieler die Konditionen diktieren und die Landwirte und Verbraucher die Zeche zahlen.“
Neun Firmen im Visier
Niedersachsen ist in Deutschland Kartoffelland Nummer eins vor Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die Anbaufläche beträgt gut 100.000 Hektar, fast die Hälfte der deutschen Kartoffeln kommt aus Niedersachsen.
Laut SZ sollen 80 bis 90 Prozent der großen und größeren Verarbeitungsbetriebe in der Kartoffel- und Zwiebelbranche regelmäßig die Preise abgesprochen haben, zu denen die Supermarktketten beliefert wurden.
Das Bundeskartellamt hat Ermittlungen wegen illegaler Preisabsprachen bestätigt. Neun Unternehmen aus dem Bereich Erzeugung und Vertrieb seien durchsucht worden. Außerdem seien gegen fünf weitere Unternehmen schriftlich Bußgeldverfahren eingeleitet und sei die Wohnung eines Verdächtigen überprüft worden, teilte das Amt in Bonn mit. Es handele sich aber um einen Anfangsverdacht und für die betroffenen Unternehmen gelte die Unschuldsvermutung.