: Karlsruhe entscheidet über Telefondaten
VORRATSDATENSPEICHERUNG Heute wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden. Gegen die sechsmonatige Zwangsspeicherung der Telekom-Verbindungsdaten hatten Bürgerrechtler und Politiker geklagt
FREIBURG taz | Wird die Vorratsdatenspeicherung abgesegnet, eingeschränkt oder sogar ganz gekippt? Das muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. An diesem Dienstag verkündet es in Karlsruhe sein mit Spannung erwartetes Urteil. Die mündliche Verhandlung fand bereits im Dezember statt.
Seit Anfang 2008 wird sechs Monate lang gespeichert, wer mit wem wie lange telefoniert hat. Auch die Standortdaten von Mobiltelefonen werden festgehalten. Seit Anfang 2009 wird zudem registriert, wer sich wann ins Internet eingeloggt hat und wer wem gemailt hat. Die Daten werden bei den Telefon- und Internetfirmen gespeichert, die Polizei kann nur im Verdachtsfall darauf zugreifen. Inhalte werden nicht gespeichert.
Gegen das Gesetz wurden drei Verfassungsbeschwerden erhoben. Mehr als 34.000 Bürger hatte der von Bürgerrechtlern getragene AK Vorrat mobilisiert, es war die bisher größte Verfassungsklage Deutschlands. Zudem klagten 43 Abgeordnete der Grünen und 14 FDP-Politiker um Gerhart Baum und Burkhard Hirsch. Die jetzige FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gehört auch zu den Klägern, war aber im Dezember nicht nach Karlsruhe gekommen – um Rollenkonflikte zu vermeiden. Burkhard Hirsch warnte bei der Verhandlung vor einem „Dammbruch“. Bald könnte auch der Kauf von Flug- und Bahntickets zwangsgespeichert werden, die Mautdaten auf der Autobahn könnten ebenso dauerhaft aufbewahrt werden wie Video-Aufnahmen in Geschäften und auf Straßen.
Das Urteil muss also sehr grundsätzlich klären, ob und unter welchen Bedingungen Daten der Bürger anlasslos gespeichert werden können – und ob es genügt, dass die Polizei die Daten später vielleicht mal brauchen könnte.
Die Kläger halten eine anlasslose Speicherung der Daten jedenfalls für unverhältnismäßig. Sie schüchtere die Bürger ein und verursache bei den Telefon- und Internetfirmen enorme Kosten. Außerdem könnten die Daten bei den Providern missbraucht und illegal kopiert werden, wie zahlreiche Datenskandale gezeigt hätten.
Jörg Ziercke, der Präsident des Bundeskriminalamts, warnte dagegen vor einem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung. Der Polizei fehlten sonst wichtige Ermittlungsansätze. Immer häufiger werde das Internet zum Tatmittel.
Zunächst sah es bei der Verhandlung in Karlsruhe so aus, als zweifelten die Richter schon an der Zulässigkeit der Speicherpflicht. Dann hätte der Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt werden müssen, da die Vorratsdatenspeicherung auf eine EU-Richtlinie zurückgeht. Später zeichnete sich jedoch ab, dass wohl nur die Nutzung der zwangsgespeicherten Daten beschränkt wird. Ein solche Nutzungsbeschränkung hatte Karlsruhe schon per Eilbeschluss im März 2008 verfügt. Seitdem darf die Polizei nur bei erheblichen Straftaten auf die Daten zugreifen.
Eine interessante Entwicklung deutete sich am Wochenende an. Viviane Reding, die neue EU-Kommissarin für Justiz und Grundrechte, will die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand stellen. „Brauchen wir wirklich all diese Daten?“, fragte sie am Wochenende im Spiegel. Eine Änderung oder gar Aufhebung der Richtlinie müsste allerdings von einer Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen werden.
CHRISTIAN RATH