BRIEFWAHL : Korrekter Ablauf
Noch nie war wählen so einfach. Also, ich meine die Briefwahl beziehungsweise das Prozedere, um sich die Wahlunterlagen schicken zu lassen. Ist man am Tag der Wahl nicht persönlich am Ort und will seine Stimme per Briefwahl abgeben, muss man vorher nicht mehr irgendwo hingehen oder einen Antrag zur Post bringen. Das geht jetzt alles per Internet.
Weil es sein kann, dass ich am 22. September im Schwarzwald bin und trotzdem wählen will, habe ich die Berliner Landeswahlleiterin besucht, im Internet. Ratzfatz fand ich die Rubrik „Elektronischer Wahlscheinantrag“. In einem HTML-Formular füllte ich die Pflichtdaten aus: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Bezirk. Wahlweise wurde darum gebeten, die dreistellige Nummer des Wahllokals und die vierstellige Zahl der Wählerverzeichnungsnummer einzutragen, um „die eindeutige Identifizierung Ihrer Person“ zu erleichtern, wie es hieß. Ich hatte nichts dagegen, eindeutig identifiziert zu werden. Außerdem habe ich, auch das freiwillig, meine Handynummer preisgegeben. Die haben die Amerikaner oder wer auch immer wahrscheinlich eh schon.
Kaum hatte ich den elektronischen Wahlscheinantrag abgeschickt, beschlich mich ein ungutes Gefühl. Ausgerechnet bei der Bundestagswahl soll das Internet, derzeit alles andere als ein Hort der Sicherheit, einen korrekten Ablauf garantieren? Ich schaute mir noch einmal die Seite der Wahlleiterin an und las, dass die Daten an die zuständigen Bezirksämter weitergeleitet werden.
Sollte ich am Wahltag doch in Berlin sein, darf ich eine Sache auf keinen Fall vergessen, wenn ich mein Wahlrecht vor Ort wahrnehmen will: ich muss meinen Wahlschein mitnehmen, den bis dahin hoffentlich die Post gebracht haben wird. Sonst verhindert ein Sperrvermerk hinter meinem Namen meine Wahl. BARBARA BOLLWAHN