: Mittagsgebet in der Schule
RELIGION Der Senat will regelmäßige Gebete an Schulen verbieten und geht im Gebetsraum-Fall in Berufung
Der Rechtsstreit um rituelle Gebete von Muslimen an Berliner Schulen geht am Donnerstag in die nächste Runde. In einem Berufungsverfahren wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) über ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom September 2009 verhandeln.
Darin hatten die Verwaltungsrichter einem Schüler eines Weddinger Gymnasiums erlaubt, außerhalb der Unterrichtszeit an einem ungestörten Ort täglich zu beten. Gegen das Urteil hat der Berliner Senat Berufung eingelegt. Mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts wird noch am selben Tag gerechnet. Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) hatte die Berufung unter anderem mit den negativen Auswirkungen auf den Schulbetrieb und mit der mangelnden Glaubwürdigkeit des Klägers begründet. Zudem sieht er die Pflicht des Staates zur weltanschaulichen Neutralität verletzt.
Mit ihrem Urteil im September bestätigten die Richter einen vorläufigen Eilbeschluss vom März 2008. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung hatte das Verwaltungsgericht die Berufung zum OVG zugelassen.
Pflicht zum Gebet?
Der 16-jährige Schüler Yunus M. hatte geklagt, nachdem ihm das öffentliche Gebet zusammen mit mehreren Schülern im Flur des Diesterweg-Gymnasiums untersagt worden war. Yunus M. ist Sohn muslimischer Eltern. Seine Mutter ist Türkin, sein Vater Deutscher.
In seiner Stellungnahme vor Gericht hatte der Schüler betont, das Gebet sei seine religiöse Pflicht und er müsse die Gebetszeiten fünfmal am Tag einhalten. Nach Angaben der Schule hat Yunus M. in den vergangenen anderthalb Jahren nur äußerst selten den für sein Gebet vorgesehenen Raum aufgesucht. (epd)