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Archiv-Artikel

Die globale Geschichte der Zensur

GEFÄHRLICHES KINO Wie sollen sich die Kulturinstitutionen zu Terror-Movies und Hardcore-Porno verhalten? Ein Symposium im Arsenal-Kino setzte sich am Wochenende mit Fragen von Ästhetik und Filmzensur auseinander

Die bloße Reproduktion von Gewalt ist kein Akt politischer Meinungsbildung

VON ANDREAS RESCH

Einer der extremsten Fälle in der bundesdeutschen Zensurgeschichte ist sicherlich der des amerikanischen Low-Budget-Horrorfilms „The Texas Chainsaw Massacre“. Zwar durfte Tobe Hoopers Genreklassiker aus dem Jahr 1974 – der trotz des martialischen Titels längst nicht so gewalttätig ist, wie man vermuten könnte – regulär in den deutschen Kinos anlaufen; doch wurde der Film 1982, kurz nach seinem Erscheinen auf Video, unter dem Titel „Kettensägen-Massaker“ auf den Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften gesetzt und drei Jahre später auf Anordnung des Landgerichts München hin sogar beschlagnahmt und verboten.

Mit diesem und ähnlichen Fällen beschäftigte sich am Wochenende ein Kolloquium zum Thema „Gefährliches Kino?“ im Arsenal-Kino. Dabei ging es nicht nur um die Zensurgegenwart in Deutschland, sondern es wurde anhand von Vorträgen etwa zum „Motion Picture Production Code“ in Hollywood oder zu den Zensurbedingungen in Spanien unter Franco auch so etwas wie eine globale Geschichte der Zensur entwickelt.

Bis heute sieht sich die Bundesprüfstelle nicht in der Lage, „Texas Chainsaw Massacre“ von der sogenannten B-Liste der strafrechtlich relevanten Filme zu streichen. Die Absurdität dieses Falls, mit dem sich der Verleiher Christian Bartsch und die Rechtsanwältin Henrike Maaß auseinandersetzten, liegt nun darin, dass die Argumentationslogik des damaligen Urteils zu einem gut Teil auf der willkürlich getroffenen Feststellung beruht, der Film habe keinen künstlerischen Wert.

Über Zensur im Kontext von archivarischer Arbeit sprach Paolo Cherchi Usai, Direktor der Haghefilm Foundation in Amsterdam. Usai berichtete von den Schwierigkeiten der Archive, mit Filmen umzugehen, die aus ästhetischen, thematischen oder ideologischen Gründen nicht dafür bestimmt sind, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden: Hardcore-Pornos etwa oder dokumentarische Filme, in denen sadistische Grausamkeiten zu sehen sind.

In diesem Zusammenhang warf er zentrale Fragen auf: Sollen Gelder für die Restaurierung und Archivierung solcher Filme aufgebracht werden? Kann man den Archivaren zumuten, sich derartiges Material anzuschauen? Und wie ist mit dem Wunsch von Filmemachern umzugehen, die in einem Akt der Selbstzensur ein eigenes Werk vernichten wollen? So geschehen etwa im Falle von Stanley Kubricks erstem Film, „Fear and Desire“. Der Filmwissenschaftler Marcus Stiglegger setzte sich konkreter mit dem sogenannten Terrorkino auseinander. Dieses ist auch unter der pejorativen Bezeichnung „Torture Porn“ bekannt. Werke wie die „Saw“-Reihe oder Eli Roths „Hostel“-Filme sind nämlich in gewissem Sinne keine klassischen Horrorfilme mehr, die über gezielt gesetzte Schockmomente funktionieren, sondern zeigen in mitunter quälend langen Sequenzen Folter und Leid en detail. In seinem Vortrag entwickelte Stiglegger eine Geschichte des Genres, die, von der Gegenwart ausgehend, über Werke wie Abel Ferraras „The Driller Killer“ zurück zu den italienischen „Giallo“-Filmen führte.

Ein Ausschnitt aus dem Director’s Cut von „Hostel II“, in dem eine nackte junge Frau von einer anderen nackten Frau gequält und schließlich getötet wird, die daraufhin zum Orgasmus kommt, machte deutlich, wie problematisch die im modernen Terrorkino verwendeten Bilder sein können. Zwar wird in der Kritik gern darauf verwiesen, dass die Drastik solcher Szenen letztendlich nur die Realität widerspiegele – man denke an Guantánamo oder Abu Ghraib –, doch wird in solchen Argumentationslinien allzu oft außer Acht gelassen, dass ein Film auch eine Haltung gegenüber den gezeigten Handlungen entwickeln muss, ergo die bloße Reproduktion von Gewalt noch lange kein Akt der politischen Meinungsbildung ist.

Tatsächlich ist es so, dass ein Ästhetizismus, wie er in der „Hostel“-Reihe und vielen anderen eher kommerziell ausgerichteten Terror Movies an den Tag gelegt wird, per se überhaupt keine Haltung widerspiegeln kann. Denn Lust und Gewalt werden in ihnen oftmals in einer Weise inszeniert, die ausschließlich dem Prinzip zu folgen scheint, „ästhetische“ Bilder hinsichtlich einer möglichst stimmigen Bildkomposition zu produzieren. Und in diesem Sinne ähneln Filme wie „Hostel II“ tatsächlich einem Hardcore-Porno, dem ja auch nichts ferner läge, als gängige gesellschaftliche Sexualpraktiken einer differenzierten Kritik zu unterziehen.