: Mehr Geld bei Zugverspätungen
Das Bundesverbraucherministerium will die Rechte der Bahnkunden stärken. Der DB AG geht das aber zu weit
BERLIN afp/taz ■ Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) will die Rechte der Bahn-Kunden bei Verspätungen und Zugausfällen mit einem neuen Gesetz stärken. Dabei soll die Deutsche Bahn AG zu höheren Entschädigungen gesetzlich gezwungen werden, wie die Bild am Sonntag berichtet. Die Auflagen sollen angeblich Mitte August beschlossen werden.
So soll die Bahn dem Bericht zufolge im Fernverkehr schon bei einer Verspätungen von 30 Minuten 20 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei 60 Minuten sollen es 25 Prozent sein und ab 120 Minuten 50 Prozent. Bislang erstattet das Unternehmen lediglich bei Verspätungen im Fernverkehr von über einer Stunde 20 Prozent des Fahrpreises per Gutschein.
Im Nahverkehr soll künftig bei Erstattungen ab einer „Bagatellgrenze“ von acht Euro die gleiche Regelung wie im Fernverkehr gelten. Ab einer Verspätung von mehr als 20 Minuten im Nahverkehr muss die Bahn zudem Taxikosten bis zu 30 Euro übernehmen, wenn eine Anschlussverbindung sonst nicht mehr erreicht werden kann. Zeichnet sich eine Verspätung von 60 Minuten ab, soll der Kunde sein Ticket zurückgeben können, der volle Fahrpreis wird erstattet. Die Entschädigung soll in Form von Bargeld erfolgen.
Allerdings handelt es sich bei dem Papier aus dem Seehofer-Ministerium zunächst nur um einen Vorschlag. Denn an einem entsprechenden Gesetz arbeitet bereits seit einigen Monaten eine Arbeitsgruppe aus unterschiedlichen Ministerien und Vertretern der Bundesländer. Zuständig für Verhandlungsleitung und Gesetzentwurf ist das Bundesjustizministerium. Und dort wird auf Anfrage der taz hingewiesen, dass es „noch einiges an Gesprächsbedarf“ gibt. Der Bahn geht der Plan des Verbraucherschutzministers zu weit. „Wir befürworten, dass sich die Regelungen in Deutschland so eng wie möglich an der zu erwartenden EU-Verordnung orientieren.“
Denn in Brüssel wird ebenfalls an einer Verordnung gearbeitet, die die Entschädigung für Verspätung im internationalen Grenzverkehr regelt. Voraussichtlich wird die EU darin eine Entschädigung von 25 Prozent bei mehr als eine Stunde und von 50 Prozent bei mehr als zwei Stunden festschreiben. step
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