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Archiv-Artikel

BARBARA DRIBBUSCH ÜBER HAFTPFLICHT FÜR HEBAMMEN Arbeiten in der Risikozone

Das Haftungsrisiko der Hebammen in eine Allgemeinheit zu verlagern ist problematisch

Am internationalen „Hebammentag“ am Montag gingen sie wieder auf die Straße: freiberufliche Geburtshelferinnen, die sich um ihre Haftpflichtprämien sorgen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat den Hebammen zwar Unterstützung zugesagt. Frauen, die nur wenige Geburten betreuen, sollen pro Geburt einen Zuschlag bekommen, damit sie die Haftpflichtprämien von demnächst 5.000 Euro im Jahr schultern können. Außerdem möchte Gröhe, dass die Kranken- und Pflegekassen, die für Behinderungen durch Kunstfehler zahlen, sich das Geld nicht mehr bei den Haftpflichtversicherern der Hebammen zurückholen können. Doch besonders Letzteres sorgt für Debatten.

Eine Begrenzung der Regressansprüche der Krankenkassen gibt es etwa in der Haftpflicht der Ärzte nicht. Frauenärzte, die als Belegärzte in Kliniken Geburtshilfe leisten, zahlen Haftpflichtbeiträge von mehr als 40.000 Euro im Jahr, nur einen Teil davon übernehmen die Krankenhäuser. Den mehr als 3.000 freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe jetzt eine Sonderstellung zu geben, ihr Haftungsrisiko gewissermaßen in eine Allgemeinheit der Versicherten zu verlagern, dürfte politisch kaum umsetzbar sein.

Die Krankenkassen werden vielmehr die Entgelte pro Geburt weiter erhöhen müssen, damit die Frauen ihre Haftpflicht bezahlen können. Dass eine Hebamme dann nach wie vor eine gewisse Anzahl an Geburten leisten muss, um ihre Versicherung finanzieren zu können, ist der Sache übrigens durchaus angemessen. Heute bekommt eine Beleghebamme im Schichtdienst an einer Klinik 275 Euro pro Geburt. Für eine Hausgeburt gibt es 700 Euro pro Nacht. Wenn man bedenkt, dass eine Geburt die riskanteste Phase in einem Menschenleben ist, wirken diese Honorare ohnehin lächerlich.

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