LESERINNENBRIEFE :
Leckerer Kuchen für Väter
■ betr.: „Die Hälfte des Kuchens für die Väter“, taz vom 5. 5. 14
Was ist denn das für ein leckerer Kuchen, den Heide Oestreich den Vätern auftischen will? Denn seit wann bezahlt denn der Unterhalt die mit dem Kind verbrachte Zeit? Er ist dazu da, dass das Kind etwas zum Anziehen, zu essen und ein Zimmer hat. Soll dann die Mutter nur noch ein halbes Zimmer, ein Halbes T-Shirt und einen einzelnen Turnschuh bereitstellen? Kritisch kann man sehen, dass viel zu oft das Sorgerecht allein bei der Mutter bleibt. Doch vor lauter undifferenzierter Väterbegeisterung sinkt das argumentative Niveau dieses Kommentars auf „Freibier für alle“.
FRANZISKA HOCHWALD, Korntal-Münchingen
Anteil für Mehraufwendungen
■ betr.: „Die Hälfte des Kuchens für die Väter“, taz vom 5. 5. 14
Die Verfasserin reklamiert, dass die Väter, die sich nach der Trennung weiterhin um ihre Kinder kümmern, durch die Unterhaltszahlungen „doppelt bestraft“ würden. Die Strafe besteht laut ihrem Artikel darin, dass sie sich um ihre Kinder weiterhin kümmern und dennoch Unterhaltszahlungen leisten. Ich empfinde es schon bedenkenswert, dass die Verfasserin es als „Bestrafung“ empfindet, wenn sich der Unterhalt zahlende Elternteil um sein/ihr Kind weiterhin „kümmert“. Das sollte doch die Regel und Selbstverständlichkeit und nicht „verrechenbar“ mit Geld sein!
Zur Erinnerung: Die Unterhaltszahlung ist kein Entgelt dafür, sich ums zu Kind kümmern, sondern ein Anteil des Unterhaltsleistenden für die Mehraufwendungen, die der- oder diejenige hat, bei der/dem die Kinder leben. Dies sind unter anderem: Kosten für Kleidung, Ernährung, Kita-, Hort- und Schulreisen, Kosten für Hobbys der Kinder, Kosten für eine größere Wohnung als sie für einen alleinstehenden Menschen nötig wären. Und nicht zuletzt üben viele Alleinerziehende/Getrennte/Geschiedene für Jahre nur eine Teilzeittätigkeit aus, um den Kindern besser gerecht zu werden und sie nicht volltags fremd versorgen zu lassen. Diese Teilzeittätigkeit über viele Jahre hat zur Folge, dass auch die spätere Rente gemindert wird. Das heißt, wenn die Kinder groß genug sind, dass der Elternteil wieder voll berufstätig sein kann, sind die Folgen aus der Erziehungs- und Teilzeittätigkeit noch nicht sichtbar, sondern äußern sich im Rentenalter. Deshalb ist ein Teil des Unterhalts auch zu verwenden für eine private Rentenvorsorge, um diesen Nachteil wenigstens teilweise auszugleichen. MARTINA DEWELLER, Berlin
Zeit für ein Umdenken
■ betr.: „Erzeuger und Geldmaschine“, taz vom 5. 5 . 14
Wie der getrennt lebende Vater in eurem Artikel muss auch ich um jeden Euro kämpfen und mich mit Anwalt und Familiengericht auseinandersetzen und ihnen klarmachen, dass es eben auch Geld kostet, um der Rolle eines verantwortungsbewussten und fürsorglichen Vaters gerecht zu werden. Da ich gleich drei Kinder zu versorgen habe, ist die Herausforderung umso größer. Es schmerzt mich, finanziell nicht das leisten zu können, was ich gerne für meine Kinder tun würde. Es ist schon paradox: Die Gesellschaft und besonders die Mütter erwarten, dass der getrennt lebende Vater sich auf vorbildliche Weise um die gemeinsamen Kinder kümmert. Tut er es nicht, bekommt er Ärger. Tut er es aber doch, steht er allein und ungewiss aller Unterstützung da und weiß nicht, wie er es finanziell gewuppt kriegen soll. Es wird höchste Zeit, dass hier ein Umdenken zu Gunsten der aktiven Trennungsväter in der Gesellschaft, in der Familienpolitik und vor allen Dingen im Familienrecht stattfindet.
HAJO SCHILBERG, Großenkneten
Anwaltskosten waren höher
■ betr.: „Erzeuger und Geldmaschine“, taz vom 5. 5 . 14
Um es klarzustellen. Kinder haben Väter und Mütter, und Kinder müssen ernährt werden. Einfach ist das immer, wenn die Eltern zusammenleben, schwierig wird es bei der Trennung. Der Kindesunterhalt ist nicht üppig. Von den in eurem Artikel genannten 419 Euro ist das hälftige Kindergeld abzuziehen, sodass lediglich 327 Euro gezahlt werden müssen und dies auch nur bei einem Einkommen zwischen 2.301 und 2.700 Euro. Wollt ihr allen Ernstes behaupten, dass jemand bei einem solchen Gehalt keine 327 Euro für sein Kind aufbringen kann? Die Anwaltskosten für das von euch dargestellte Verfahren waren bestimmt um einiges höher.
HILDE THEOBALD, Saarbrücken
Eine Privatangelegenheit
■ betr.: „Erzeuger und Geldmaschine“, taz vom 5. 5 . 14
Der Vollständigkeit halber sollte erwähnt werden, dass nicht nur einige Mütter (und ein paar erziehungsberechtigte Väter) das System ausnutzen, sondern der Staat am meisten profitiert: Es werden nur selten Sozialleistungen fällig, da der Unterhaltspflichtige nicht nur Vollzeit arbeiten, sondern auch zusätzlich Nebenjobs aufnehmen muss, um den Unterhalt in jedem Fall vollständig überweisen zu können. Wie er oder sie Arbeit, Unterhaltszahlung, Kinderbetreuung und die Finanzierung von Kinderzimmern, Essen, Kleidung etc. unter einen Hut bringt, ist eine Privatangelegenheit. Ich leiste mir diesen Luxus seit jetzt sieben Jahren. Am Ende jeden Monats bin ich – trotz Durchschnittsverdienst – arm und erschöpft. Aber ich bin glücklich. Und ich bin sicher, meine Kinder sind es auch.
MARKUS LINDEN, Reinbek