: Untermieter bei Hartz IV zumutbar
DARMSTADT dpa ■ Gemeinden können von Hartz-IV-Empfängern verlangen, dass sie Teile ihrer Wohnung untervermieten, um die Mietkosten zu senken. Nach einem gestern veröffentlichten Beschluss von Hessens Landessozialgericht ist diese Forderung auch dann zumutbar, wenn der Arbeitslose sich Bad und Küche mit dem Untermieter teilen müsste. Geklagt hatte ein Arbeitsloser aus dem Kreis Darmstadt-Dieburg, der in einer 90-Quadratmeter-Wohnung lebte (Az. L 7 AS 126/06 ER). Er müsse sich entweder einen Untermieter oder eine billigere Wohnung suchen, urteilten die Richter.