: Sexualstraftäter nicht unter Kontrolle
ELEKTRONISCHE FUSSFESSEL Ein Sexualstraftäter aus Hamburg hat zwar seine Fußfessel getragen, sie aber nicht regelmäßig aufgeladen. Daher konnte er nicht immer überwacht werden
Ein verurteilter Sexualstraftäter aus Hamburg hat nach Behördenangaben seine elektronische Fußfessel mehrfach nicht aufgeladen – und stand damit nicht rund um die Uhr unter Kontrolle. Der 44-Jährige soll auch gegen weitere Auflagen des Landgerichts verstoßen haben, wie Staatsanwaltschaft und Gericht bestätigten. Trotz der Weisung, keinen Alkohol zu trinken, war der Mann mehrmals betrunken.
Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen eines erneuten Sexualdelikts gegen ihn: Er steht unter Verdacht, Mitte März eine Frau sexuell genötigt zu haben. Einen Haftbefehl gibt es jedoch nicht, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, sagte: Die Ermittlungen laufen.
Inzwischen ist der 44-Jährige vorläufig in einer Entziehungsanstalt untergebracht worden. Denn einem Gutachten zufolge soll er die Taten „überwiegend im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit“ begangen haben, hieß es beim Gericht. Unter Alkoholeinfluss gilt er als besonders gefährlich.
Das Landgericht der Hansestadt hatte den Mann 2006 verurteilt, weil er ein zwölf Jahre altes Mädchen gewürgt und vergewaltigt hatte. Das Urteil umfasste auch eine Bewährungsstrafe aus Hannover wegen einer weiteren Vergewaltigung. Nach der Entlassung im August 2013 ordnete das Gericht Führungsaufsicht an. Seitdem soll der 44-Jährige immer wieder gegen Auflagen verstoßen haben.
Es gebe „eine Vielzahl von Verfahren“ gegen den Mann wegen solcher Verstöße, sagte Frombach. Mindestens drei Anklagen liegen nach ihren Angaben vor, drei weitere Verfahren sind noch offen. Bei einer Verurteilung wegen Verstößen gegen Auflagen der Führungsaufsicht drohen bis zu drei Jahre Haft. Die Justizbehörde habe das Problem erkannt, dass es längere Zeit dauert, bis solche Verstöße „spürbare Konsequenzen“ nach sich ziehen, sagte Sprecher Sven Billhardt.
Mit einer elektronischen Fußfessel sollen Straftäter davon abgehalten werden, wieder eine Tat zu begehen.Weil der 44-Jährige aber den Akku der Fußfessel nicht regelmäßig lud, konnte er daher nicht lückenlos überwacht werden. (dpa)