piwik no script img

Archiv-Artikel

Zeuge einer Abschiebung

betr.: Neue Bleiberechtsregelung

Ich war am 31. Oktober Zeuge, wie in Koblenz für drei hier geborene Kinder (5, 7 und 10 Jahre alt) und ihre Eltern nach zehn Jahren „der Aufenthalt beendet wurde“. Aus der Kirche heraus wurde abgeschoben, das Kirchenasyl als Aktion für Humanität und Menschenwürde zerstört, ein Machtexempel statuiert.

Unsere rechtliche Argumentation, dass alle Behörden dem Kindeswohl verpflichtet sind und daher die Kinderrechte in ihre Entscheidungen einzubeziehen sind, fand kein Gehör. Die Tatsache, dass ein Arbeitsplatz gefunden war, wurde geflissentlich ignoriert. Der Bitte um Gnade und Humanität wurde vom Koblenzer Bürgermeister entgegnet, dass „für Gnade der liebe Gott zuständig ist“.

Solche Gnadenlosigkeit spricht auch aus der wohltönend genannten Bleiberechtsregelung. Wenn von den 200.000 langjährig Geduldeten etwa 50.000 Menschen in den Genuss dieser Regelung kommen – die Ausschlussgründe sind ja auch zu beachten –, ist es überhaupt nicht großzügig. Aus der Regelung werden die herausfallen, die schwach sind, die Sprache nicht gut lernen konnten, keine Arbeit finden. Die Innenminister waren nicht in der Lage, einen Perspektivenwechsel zu vollziehen: Was sie aus der Sicht ihrer Opfer feiern, ist eine Vertreiberechtsregelung. WERNER HUFFER-KILIAN, Koblenz