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Archiv-Artikel

hamburg kompakt

Neue Aids-Infektionen

Mit 96 HIV-Neuinfektionen in Hamburg im ersten Halbjahr 2006 liegt die Zahl nach den Worten von Gesundheitsstaatsrat Dietrich Wersich (CDU) auf Vorjahresniveau. Das sei aber kein Grund zur Entwarnung, weil die Zahlen immer noch deutlich höher als zur Jahrtausendwende seien, sagte Wersich gestern anlässlich des „Welt-Aids-Tages“ am 1. Dezember. Jede HIV-Infektion mache deutlich, worauf es ankomme: Aufklärung, Prävention, Eigenverantwortung und Solidarität mit den Betroffenen.

Werner Staak tot

Hamburgs früherer Innensenator Werner Staak ist tot. Der SPD-Politiker starb am Dienstag im Alter von 73 Jahren, bestätigte die Pressestelle des Senats am Mittwoch. Staak war von 1974 bis 1980 Innensenator in der Hansestadt. Anschließend war er für kurze Zeit Landeschef der Hamburger Sozialdemokraten. In die Hamburger Bürgerschaft war Staak 1970 gewählt worden.

Geständnis abgelegt

Im Prozess um die Vergewaltigung einer 12-Jährigen am Rande des WM-Fanfestes auf dem Heiligengeistfeld hat die Staatsanwältin gestern fünf Jahre Haft für den Täter gefordert. Der 37-jährige Mann, der gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit sein Geständnis wiederholte, ersparte somit wenigstens dem Opfer eine Aussage vor Gericht. Das Urteil wird heute erwartet.

Sport-Halle eröffnet

Deutschlands modernste Leichtathletik-Halle ist gestern in Hamburg eröffnet worden und soll die Olympia-Pläne der Hansestadt unterstützen. Das 12,2 Millionen teure Objekt wurde im Rahmen der Hamburger Olympia-Bewerbung angeschoben und in den vergangenen 18 Monaten fertig gestellt.

Tötung aus Liebe

Das Amtsgericht hat gestern einen 78-jährigen Mann wegen Tötung auf Verlangen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte seine seit Jahrzehnten unter starken Schmerzen leidende Frau auf deren ausdrücklichen Wunsch hin mit Schlaftabletten betäubt und dann mit einem Kissen erstickt. Die Amtsrichterin hielt dem Mann zugute, seine 76 Jahre alte Ehefrau aus Liebe, Mitleid und Verzweiflung getötet zu haben. Aktive Sterbehilfe sei jedoch verboten und müsse strafrechtlich geahndet werden. TAZ/DPA