: Minister präsentiert Kronzeugen
ABITUR Schleswig-Holsteins Bildungsminister Ekkehard Klug lobt das umstrittene Schulgesetz, eine Volksinitiative will es verhindern. Mit ihren Einwänden wird sich wohl der Landtag befassen müssen
Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) hofft auf eine baldige Verabschiedung des umstrittenen Schulgesetzes in Schleswig-Holstein. Nach langen Querelen soll es Ende Januar im Kieler Landtag die parlamentarische Hürde nehmen – vorausgesetzt die Ein-Stimmen-Mehrheit der CDU/FDP-Koalition hält. Am Mittwoch lud Klug die Medien ins Ministerium, um den Modellversuch zu loben, vor allem in einem besonders umstrittenen Punkt: dem Abitur in zwei parallelen Strängen, in acht und in neun Jahren.
Dass Schüler mit unterschiedlichem Lerntempo zwischen G8 oder G9 wählen könnten, nannte Klug einen entscheidenden bildungspolitischen Ansatz. Etwa zehn Prozent der Gymnasien in Schleswig-Holstein dürften das Kombi-Modell einführen.
Zwei Schulleiter der landesweit bislang einzigen Modell-Gymnasien aus Barmstedt und Quickborn (beide Kreis Pinneberg) schilderten ihre positiven Erfahrungen. Besonders für Kinder in ländlichen Gegenden sei die Möglichkeit für das Abitur in neun Jahren entscheidend. Bei längeren Schulwegen seien kürzere Unterrichtstage wichtig, sagten sie.
Laut Modell sollen die Schüler in der 5. Klasse für G8 oder G9 angemeldet werden. Die Sekundarstufe I dauert fünf oder sechs Jahre, in der Oberstufe lernen dann alle drei Jahre.
Kritik für das Kombi-System kam von der Volksinitiative „Schulfrieden“, die weiterhin die Trennung in Gymnasium (acht Jahre) und Gemeinschaftsschule (neun Jahre) favorisiert. „Wenn Gymnasien künftig parallel G8 und G9 anbieten, werden die Gemeinschaftsschulen ausgehöhlt“, sagte Benita von Brackel-Schmidt, Mitinitiatorin der Volksinitiative und stellvertretende Vorsitzende des Landeselternbeirats der Gemeinschaftsschulen. Am kommenden Mittwoch will die Initiative Landtagspräsident Torsten Geerdts (CDU) über 22.000 gesammelte Unterschriften gegen das Schulgesetz überreichen – dann muss sich der Landtag mit den Einwänden befassen. (dpa)