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Archiv-Artikel

Kutten sind jetzt kriminell

ROCKER-FOLKLORE Unter Berufung auf ein Hamburger Gerichtsurteil stellt Schleswig-Holstein die Verwendung des Hells-Angels-Logos unter Strafe

Das Tragen der typischen Kutten der Rockergruppe „Hells Angels“ stellt in Schleswig-Holstein ab sofort eine Straftat dar. Die Entscheidung der Behörden sei eine Konsequenz aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom April, sagte am Freitag eine Sprecherin des Landeskriminalamtes in Kiel.

Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) hatte ein führendes Mitglied der Hells Angels in Schleswig-Holstein bereits vor Wochen eine sogenannte Gefährderansprache der Polizei erhalten. Untersagt ist demnach nicht nur das Tragen der Weste mit den charakteristischen Insignien – geflügelter Totenkopf und rot-weißer Schriftzug –, sondern auch deren Verwendung auf Klubhäusern oder Motorrädern.

„Kennzeichen einer verbotenen Vereinigung“

Das Hamburger Gericht hatte entschieden, dass die Nutzung der Hells-Angels-Symbole als Verwendung von Kennzeichen einer verbotenen Vereinigung strafbar sei. Das Urteil ist rechtskräftig, die Hells Angels kündigten dem NDR zufolge aber rechtliche Schritte an.

In Hamburg ist der Rockerklub seit 1983 verboten. Auch in Berlin, Brandenburg und Thüringen wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) verbot 2011 die örtlichen „Mongols“ sowie im vergangenen Jahr die Hells Angels. In der vergangenen Woche erst scheiterten die Bremer Mongols mit ihrem Versuch, juristisch dagegen vorzugehen, vor dem örtlichen Oberverwaltungsgericht.

In Niedersachsen wollen Innen- und Justizministerium sowie die drei Generalstaatsanwaltschaften Anfang Juli über ein mögliches Verbot der Hells Angels sprechen. Schleswig-Holstein hatte in der Vergangenheit mehrere Ortsgruppen der Hells Angels sowie der rivalisierenden „Bandidos“ verboten.  (dpa/taz)