: So funktioniert der Bürgerentscheid
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Umbenennung eines Teils der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße zurückzunehmen.“ Dieser Satz steht auf den Wahlzetteln, die am 21. Januar in 86 Wahllokalen im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ausliegen. Wer für die Dutschke-Straße ist, muss also „Nein“ ankreuzen. Die Formulierung auf dem Wahlzettel richtet sich nach dem Initiator des Bürgerbegehrens – der CDU. Damit will die CDU die bereits 2005 beschlossene Umbenennung rückgängig machen. Bei dem Bürgerentscheid sind alle Einwohner des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg wahlberechtigt, die mindestens 16 Jahre alt sind. Auch EU-Bürger mit Wohnsitz im Bezirk dürfen abstimmen. Insgesamt können 182.592 Einwohner zur Wahl gehen. Mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten müssen ihre Stimme abgeben. Das heißt: 27.389 Stimmberechtigte müssen wählen gehen, damit der Bürgerentscheid überhaupt gültig ist. Wird das Quorum unterschritten, hat die CDU das Begehren automatisch verloren – egal was die Mehrheit gewählt hat. Gehen über 27.389 Stimmberechtigte zur Wahl, entscheidet die Mehrheit. Die Wahllokale sind wie üblich am Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. TOK