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Archiv-Artikel

Teilerfolg vor Gericht

Sieben Muslime klagen in Frankreich gegen Entlassung als Flughafenmitarbeiter. Zwei dürfen wieder arbeiten

PARIS taz ■ Sind Muslime, die religiöse Fanatiker zu ihrem Bekanntenkreis zählen, als Beschäftigte auf einem Flugplatz automatisch ein Sicherheitsrisiko? Das Urteil eines französischen Verwaltungsgerichts vom vergangenen Mittwoch lässt Fragen offen. Seit Anfang September haben 72 Beschäftigte der Gepäckabfertigung auf dem Flugplatz Paris-Roissy keinen Zugang mehr zu ihrem Arbeitsplatz. Aufgrund einer Anordnung der Polizeipräfektur wurde ihnen der elektronische Ausweis entzogen, der für das Betreten der Zonen unentbehrlich ist. Begründet wurde dies damit, dass die Betroffenen ein Sicherheitsrisiko darstellten. Die meisten sind praktizierende Muslime.

Neun Betroffene hatten vor dem Verwaltungsgericht in Cergy-Pontoise geklagt. Noch vor der Verhandlung bekamen zwei den Ausweis zurück. Zwei weitere dürfen nun aufgrund des Gerichtsentscheids wieder auf dem Flugplatz arbeiten, fünf nicht. Die Richter urteilten von Fall zu Fall. Problematisch ist, dass sie sich nur auf Überwachungsprotokolle und womöglich gar Denunziationen stützen können, die die Anti-Terror-Brigade (Uclat) als Verdachtsmoment zusammengetragen hat.

Zu ihrer Rechtfertigung publizierten die Behörden einige Details, die belegen sollen, dass die in Roissy Ausgesperrten nicht so unverdächtig sind, wie einige von ihnen beteuern. Keiner war an der Vorbereitung von Attentaten beteiligt. Sie wurden registriert, weil sie Kontakt mit islamischen Fundamentalisten und Bewegungen hatten, die dem Umfeld radikaler Islamisten zugerechnet werden. Gegen eine Justiz nach dem Prinzip „Mitgehangen, mitgefangen“ protestieren die Anwälte der Betroffenen. Sie haben bei einem anderen Gericht Klage wegen religiöser Diskriminierung eingereicht. RUDOLF BALMER