: Recht, Gerechtigkeit, Anstand
betr.: „Eine Frage von Schuld und Sühne“, taz vom 31. 3. 07
Wer hatte auch ernsthaft damit gerechnet, dass aus diesem abscheulichen Fall bürokratischer Menschenverachtung irgendwelche Konsequenzen gezogen werden? Recht, Gerechtigkeit oder gar Anstand, beweisen sich nach meiner Auffassung immer zunächst im Einzelfall. Zumindest habe ich immer den Artikel 1 unseres Grundgesetzes so verstanden. Doch wenn der Einzelfall, im besten Fall, nur lästig ist, wer wundert sich denn dann noch über den Zustand dieser Welt?
JUTTA RYDZEWSKI, Bochum