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Archiv-Artikel

Hausgröße für ALG II unerheblich

KOBLENZ dpa ■ Nicht die Größe eines Hauses, sondern dessen Verkehrswert ist nach einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz bei der Bewilligung von ALG II entscheidend. Eine allein erziehende Mutter mit drei minderjährigen Kindern hatte gegen die Ablehnung ihres Hartz-IV-Antrags geklagt. Dieser war von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) abgelehnt worden, weil die Frau in einem Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 185.000 Euro lebt, dessen Wohnfläche die für vier Personen maximal zulässige Fläche von 130 Quadratmetern übersteige und das demnach verwertbares Vermögen darstelle. Das Sozialgericht widersprach der ARGE und verurteilte sie, der Mutter und den Kindern Hartz IV zu zahlen (Az.: S 11 AS 187/06). Die Mutter sei nicht verpflichtet, das Haus zu verkaufen, um von dem Erlös eine Zeit lang ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.