piwik no script img
taz logo

Archiv-Artikel

EU-URTEIL Markenschutz für „Rubik’s Cube“ bestätigt

LUXEMBURG | Das Geduldsspiel „Rubik’s Cube“ bleibt nach einem Urteil des EU-Gerichts europaweit als Marke geschützt. Die Struktur des beweglichen Zauberwürfels mit dem schwarzen Gitternetz unterscheide sich deutlich von ähnlichen dreidimensionalen Geduldsspielen, urteilten die Richter gestern in Luxemburg (T-450/09). Die Rechte an „Rubik’s Cube“ hält die britische Firma Seven Towns. Der Spielzeughersteller Simba Toys aus dem bayerischen Fürth wollte den Eintrag beim EU-Markenamt für nichtig erklären lassen und scheiterte damit beim EU-Gericht. „Rubik’s Cube“ ist ein Würfel aus mehreren kleineren Würfeln. Ziel ist, die farbigen kleinen Würfel so gegeneinander zu drehen, dass jede der sechs Seiten des großen Würfels eine einheitliche Farbe hat. (dpa)

taz zahl ich illustration
taz zahl ich

Ihnen liegt die taz am Herzen?

Dann hätten wir eine Bitte: Unterstützen Sie uns mit einem freiwilligen Beitrag! Denn wir sind auf unsere Leser:innen angewiesen, wenn wir taz.de auch weiterhin frei zugänglich halten wollen. Mit nur 5,- Euro sichern Sie unseren Journalismus und die Zukunft der taz – sind Sie dabei?