: ALG II: Heizkosten in voller Höhe
DÜSSELDORF afp ■ Die Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Heizkosten, auch wenn sie ausnahmsweise in einer größeren Wohnung leben als eigentlich vorgesehen. Die Arbeitsgemeinschaft Krefeld dürfe nicht nur die Heizkosten für eine Regelwohnung anerkennen, so das Sozialgericht Düsseldorf. Eine Trennung der Heiz- von Unterkunftskosten sei nicht möglich. Zudem habe der Gesetzgeber bei unangemessenen Heizkosten keine Sanktionen vorgesehen. Im vorliegenden Fall ging es um einen 62-Jährigen, der mit Behörden-Zustimmung in einer vergleichsweise billigen 55- statt in einer 45-Quadratmeter-Wohnung lebt (Az.: S 23 AS 119/06).