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Archiv-Artikel

Cicerone droht Pensionskürzung

KOBLENZ dpa ■ Ein Landesbeamter, der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde und nun als Fremdenführer arbeitet, muss mit der Kürzung seines Ruhegehalts rechnen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Zwar gebe es Ausnahmen für künstlerische Arbeiten oder Vortragstätigkeiten. Die Arbeit als Fremdenführer falle nicht darunter. Deshalb seien die Einkünfte aus der Nebentätigkeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs auf die Versorgungsbezüge anzurechnen. Das OVG wies damit die Klage eines Mannes ab, der als selbstständiger Cicerone fürs Fremdenverkehrsamt arbeitet. (Az.: 2 A 10264/07)