RUNDFUNKGEBÜHREN : Nur Bafög-Studenten von GEZ befreit
LEIPZIG | Nur Studenten, die Bafög bekommen, können von der Pflicht befreit werden, Rundfunkgebühren für ihre internetfähigen PCs zu zahlen. Die Befreiung gilt nicht, wenn Studenten ihren Lebensunterhalt durch einen Studienkredit bestreiten, so das Bundesverwaltungsgericht. Im aktuellen Fall hatte eine Studentin aus Gießen geklagt, weil sie für ihren internetfähigen PC Rundfunkgebühren zahlen sollte. Sie finanziert ihr Leben durch einen Studienkredit. Dass ihr keine Sozialleistungen zustünden, sei unfair, fand sie. (afp)