KOMMENTAR: KAI VON APPEN ÜBER DIE EHEC-KLAGE
: Die Warnung musste sein

Die Gesundheitsbehörde kann der Schadenersatzklage wohl gelassen entgegen sehen – alles andere wäre ein Skandal

Um es vorneweg zu sagen: Es war richtig, dass die damals frisch gebackene Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) im Mai frühzeitig die Öffentlichkeit über Erkenntnisse zum Verlauf der Ehec-Epidemie informierte – gerade auch darüber, wo die potenziell tödlichen Erreger gefunden worden waren.

Sowas wünschen sich die VerbraucherInnen, um nicht aus falsch verstandenem Schutz von Geschäftsinteressen mit ihrer Gesundheit oder gar dem Leben bezahlen zu müssen. Denn wie oft werden PolitikerInnen völlig zu Recht gescholten, wenn sie zu lange mit solchen gesundheitsrelevanten Erkenntnissen geheimniskrämern?

Das Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt hatte nun mal im Mai dieses Jahres auf spanischen Gurken der Firma Frunet Ehec-Erreger identifiziert. Da brauchte Prüfer-Storcks eigentlich dann nicht einmal mehr die VerbraucherInnen vor dem Verzehr zu warnen: Das haben in jener Zeit die Menschen schon von ganz allein getan.

Dass die Gurken von Frunet am Ende nicht schuld waren an der bösartigen Ehec-Variante war, die zum bösartigen hämolytisch urämischem Syndrom (HUS) führte, das konnte niemand vorhersehen.

Auch, dass sich später der Verdacht auf Bio-Sprossen aus dem niedersächsischen Bienenbüttel konzentrierte, ändert nichts an einer Tatsache: Hat man es mit einem Problem wie HUS zu tun, gehört jeder Seuchenherd ausgetrocknet. Daher kann die Gesundheitsbehörde der Schadenersatzklage wohl gelassen entgegen sehen – alles andere wäre nämlich ein Skandal.