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Gerichtshof stärkt Väter

Europäischer Rüffel an deutsche Gerichte: Sie machten es sich mit Umgangsrecht nichtehelicher Väter zu einfach

FREIBURG taz ■ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Position von nichtehelichen Vätern gestärkt. In zwei Fällen stellte der EGMR fest, dass es sich deutsche Gerichte zu einfach gemacht hatten, als sie den Vätern den Umgang mit ihren Kindern verweigerten. Der deutsche Staat muss den beiden Vätern je rund 50.000 Mark Schadensersatz zahlen.

Konkret ging es um Väter, die mit der Mutter in nichtehelicher Gemeinschaft zusammengelebt hatten. Nach der Geburt des Kindes ging die Beziehung zu Bruch und die Mütter verweigerten den Vätern den weiteren Umgang mit den Kindern. Auch vor den deutschen Zivilgerichten konnten die Väter ihr Umgangsrecht nicht durchsetzen, da dem das „Wohl des Kindes“ entgegenstehe. Die Kinder hatten zuvor jeweils erklärt, dass sie ihren leiblichen Vater nicht sehen wollten.

Der EGMR hat nun deutlich gemacht, dass es hier nicht nur um eine Besuchsregelung gehe, sondern das Verhältnis von Vater und Kind überhaupt auf dem Spiel stehe. Erforderlich sei deshalb zum einen, dass das Kind vom Gericht selbst angehört werde und seine Aussage nicht nur über andere Personen ins Verfahren eingebracht werde. Außerdem müssten auch „scheinbar feststehende“ Erklärungen des Kindes durch einen psychologischen Experten überprüft werden, um die „wahren Wünsche“ des Kindes herauszufinden. CHRISTIAN RATH

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