: Kritik am Scheinväter-Gesetz
Pro Asyl, Caritas und binationale Familien wollen keine Vaterschafts-Anfechtung
BERLIN taz ■ Die Union frohlockt, die Verbände sind schockiert: Gestern billigte das Kabinett einen Gesetzentwurf, nach dem so genannte Schein-Vaterschaften angefochten werden können. Hat ein in Deutschland ansässiger Mann das Kind einer Ausländerin mit ungesichertem Aufenthalt anerkannt, dann kann sie ihren Aufenthaltsstatus verbessern. Diese Anerkennung soll nun anfechtbar werden, wenn die Behörde erfährt, dass der Mann weder der biologische Vater noch der „soziale“ Vater des Kindes ist.
Der vermutete Missbrauch allerdings sei bisher überhaupt nicht belegt, hält etwa der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) dem entgegen. Die Innenministerkonferenz hat zwar von April 2003 bis März 2004 erhoben, dass 1.694 ausreisepflichtige Mütter wegen ihres deutschen Kindes ein besseres Aufenthaltsrecht erhielten. Allerdings ist nicht bekannt, ob die Väter „Scheinväter“ oder wirkliche soziale Väter sind. Caritas und Pro Asyl jedenfalls geben an, dass ihnen keine Fälle von Missbrauch bekannt seien. Eine „Diskriminierung“ wirft deshalb der iaf dem Ministerium vor. OES