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Archiv-Artikel

Fall für Flüchtlingsrat

Ausländerbehörde will kurdische Familie abschieben

Die Ausländerbehörde ist erneut wegen der versuchten Abschiebung einer seit langem in Deutschland lebenden kurdischen Flüchtlingsfamilie in die Kritik geraten. Die allein erziehende Mutter und sechs von zwölf Kindern sollten am 4. August in die Türkei gebracht werden, teilte der Flüchtlingsrat mit.

Das Verwaltungsgericht habe die Abschiebung zwar zunächst ausgesetzt, inzwischen jedoch entschieden, dass es keinen Hinderungsgrund gibt. Drei Söhne im Alter zwischen 16 und 18 Jahren seien in Abschiebungshaft genommen worden. Die Ausländerbehörde habe erneut „in nicht nachvollziehbarer Weise“ die Abschiebung einer Familie betrieben, deren Kinder zum Teil in Deutschland geboren und „faktische Inländer“ geworden sind, so der Flüchtlingsrat.

Bereits 2004 habe sich die Härtefallkommission für den Verbleib der Familie ausgesprochen. Der Auflage, eine Arbeitsstelle nachzuweisen, konnten die erwerbsfähigen Familienmitglieder jedoch nicht entsprechen, weil ihnen keine Arbeitserlaubnis erteilt wurde. In einem Schreiben bat der Flüchtlingsrat Innensenator Ehrhart Körting (SPD), eine humanitäre Lösung zu ermöglichen. EPD