Wohnungen am Mauerpark: Anstreben statt festlegen
Was bedeutet ökologisches und soziales Bauen für den Senat? Allgemein viel, konkret aber nichts. Das ergab eine Anfrage des Grünen Andreas Otto.
Auf dem Papier liest sich der Vertrag toll, dem der Senat im Oktober zustimmte. Über die geplante Wohnbebauung im Norden des Mauerparks vereinbarte das Land Berlin mit dem Eigentümer, einer Tochter der österreichischen Aktiengesellschaft CA Immo: „Die Vertragsparteien streben eine nachhaltige und ökologisch ausgewogene Entwicklung und eine soziale Durchmischung des Gebietes an. Daher sollen die Wohnungen in einem ausgewogenen Verhältnis auch durch Baugruppen, Genossenschaften oder landeseigene Wohnungsbaugesellschaften errichtet werden, und es wird ein möglichst hoher Mietanteil angestrebt.“
Der Grünen-Abgeordnete Andreas Otto hat sich daraufhin mit einer Kleinen Anfrage an den Senat gewandt. Er wollte wissen: Welche konkreten ökologischen Kriterien muss der Eigentümer mindestens einhalten, wenn er nicht vertragsbrüchig werden will? Wie viele Wohnungen müssten mindestens durch Baugruppen und Genossenschaften gebaut werden, um zu einem „ausgewogenen Verhältnis“ zu kommen? Wie hoch muss der Anteil an Mietwohnungen prozentual sein, damit er als „möglichst hoch“ im Sinne des Vertrages gilt?
Die Antwort von Christian Gaebler, SPD-Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Der Vertrag beschreibe „eine gemeinsame Zielvorstellung der Vertragsparteien“. Eine konkrete Definition der Kriterien „wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, das das Bezirksamt Mitte führt, erfolgen“.
Stümperei statt Seriosität
Der Senat habe offenbar „leere Versprechungen abgegeben“, kritisiert der Grünen-Abgeordnete Otto. Und zwar auch gegenüber dem Abgeordnetenhaus, dessen Zustimmung der Senat für das Geschäft brauchte. Der Hinweis in der Antwort des Senats auf den Bebauungsplan sei nichts wert – schließlich könne dort gar nicht festgelegt werden, ob ein späterer Eigentümer der Wohnungen ein Investor, eine Baugruppe, eine Genossenschaft oder eine landeseigene Gesellschaft werde. Ottos Zusammenfassung des Vertrages: „Versprechungen, die keinerlei Verbindlichkeit haben, und Geldzahlungen an den Investor ohne Gegenleistung.“ Das sei „Stümperei und keine seriöse Stadtpolitik“.
Ähnlich sieht es Heiner Funken, Vorstandssprecher der Bürgerinitiative Welt-Bürger-Park, die sich für eine Vergrößerung des Mauerparks einsetzt. Es bleibe letztlich „dem freien Spiel der Wirtschaft überlassen“, was dort gebaut werde: Der Vertrag bestehe aus „ins Blaue hineinformulierten Willenserklärungen“ und „politischem Blubber“. Aber nicht ausschließlich, so Funken: „Das einzig Bindende an dem Vertrag sind die Zahlungen an den Investor.“
Der Vertrag mit dem Investor beendete das lange Ringen um eine Vergrößerung des Mauerparks, der bisher aus dem ehemaligen Todesstreifen auf der östlichen Seite der Mauer besteht. Seit Anfang der Neunzigerjahre ringen Anwohner darum, dass auch der Streifen auf der Westseite zum Park wird. Bisher liegt die Fläche weitgehend brach. Seit mehr als zehn Jahren sucht die Politik eine Lösung. Die schwierige rechtliche Lage, wechselnde Eigentümer, der Kompetenzwirrwarr zwischen Land und zwei Bezirken und die nicht immer deckungsgleichen Interessen der Anwohner und der Parknutzer verzögerten eine Lösung.
Das Gelände westlich des Mauerstreifens gehörte ursprünglich der Bahn und zuletzt einer österreichischen Immobilienfirma. Der Vertrag sieht vor, dass das Land Berlin für 3,8 Millionen Euro den Teil südlich des Gleimtunnels kauft und den Mauerpark um diese Fläche erweitert. Der Flohmarkt und die Bars an der Bernauer Straße bleiben erhalten. Im Gegenzug wurde dem Eigentümer in Aussicht gestellt, dass er im Norden des Grundstücks zwischen Gleimstraße und Ringbahn Wohnungen bauen darf.
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