piwik no script img

Urteil des Gerichtshofs für MenschenrechteEizellenspenden bleiben verboten

Der Gerichtshof für Menschenrechte wies überraschend eine Klage gegen das Verbot von Eizellenspenden aus Österreich ab. Das Urteil gilt auch in Deutschland.

Nicht das Gleiche: künstliche Befruchtung und Eizellspende. Bild: schiffner / photocase.com

FREIBURG taz | Das Verbot der Eizellspende in Deutschland und Österreich kann bestehen bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte am Donnerstag in zweiter Instanz überraschend eine Klage aus Österreich ab, so dass sich auch in Deutschland kein Anpassungsbedarf ergibt.

Geklagt hatte ein österreichisches Paar, das auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen kann. Da die Frau keine Eizellen bilden kann, ist auch keine künstliche Befruchtung im Reagenzglas möglich. Die Nutzung von Eizellen einer anderen Frau ist in Österreich allerdings verboten.

Bei österreichischen Gerichten hatte die Klage keinen Erfolg. Deshalb wandte sich das Paar an den Straßburger Gerichtshof und berief sich auf den Schutz des "Privat- und Familienlebens" in der Europäischen Menschenrechtskonvention. In erster Instanz hatte die Klage im März 2010 sogar Erfolg. Eine Kammer aus sieben Richtern entschied: Wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, darf er die Eizellspende nicht verbieten.

Doch die österreichische Regierung legte Rechtsmittel ein. Und die Große Kammer, die aus 17 Richtern besteht, zeigte sich nun deutlich zögerlicher. Die Richter billigten Österreich einen "weiten Beurteilungsspielraum" zu. Zwar sei in den 47 Staaten des Europarats ein klarer Trend zu erkennen, die Eizellspende zuzulassen, dieser entstehende Konsens beruhe allerdings noch nicht auf gefestigten Grundsätzen.

Das Verbot der Eizellspende sei zwar ein Eingriff in das Privatleben der Bürger, so die Straßburger Richter. Österreich durfte jedoch das weit verbreitete Unbehagen gegenüber der modernen Fortplanzungsmedizin berücksichtigen und das Prinzip bewahren, dass die Identität der Mutter immer feststehen muss.

Die Gefahr, dass sozial benachteiligte Frauen ausgenutzt und zur Eizellspende gedrängt werden, hätte allerdings auch auf andere Weise vermieden werden können, etwa indem eine Entlohnung verboten wird. Der österreichische Gesetzgeber habe aber jedenfalls seine Entscheidung sorgsam abgewogen und seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten, erklärten die Richter.

Auch in Deutschland ist die Eizellspende verboten. Bei einem Verstoß drohen laut Embryonenschutzgesetz Geldstrafen oder Haft bis zu drei Jahren. Experten gehen davon aus, dass pro Jahr einige tausend deutsche Paare in ausländischen Kliniken eine Eizellspende empfangen. (Az.: 57813/00)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

7 Kommentare

 / 
  • So oder so in den meisten anderen europäischen Ländern gibt es zu dem Thema Eizellspende keine gesetzlichen Regelungen, vielmals wird sie geduldet. In den Ländern, in denen die Eizellspende praktiziert wird (dazu gehören Frankreich, Vereinigtes Königreich, Spanien, Niederlande, Belgien, Tschechische Republik, Slowakei, Polen, Ukraine), unterliegt sie zum größten Teil Regelungen, die eine Ausbeutung der Spenderin verhindern sollen.

  • Viele Menschen beklagen sich über moralische und ethische Momente Der Eizellspende. Aber niemand denkt daran, wie sich eine Frau fühlt, die fast gesund ist und keine eigene Eizelle hat. Wenn sie versteht, dass es mit Hilfe Eizellspende möglich ist, das Kind zu bekommen. Aber das deutsche Gesetz verbietet leider das.... Deshalb fahren solche Frauen nach der Ukraine oder Tschechien.

  • Das Verbot der Eizellspende bleibt zwar ein Eingriff in das Privatleben der Bürger.

  • Leider ja Stefan. Heute ist Elternstourismus unter vielen Deutschen sehr verbreitet. Sie sind durch Embryonenschutzgesetz gezwungen solche Reise machen. Die populären Kinderwunschzentren befinden sich sind Ukraine, Tschechien, Belgien, Spanien. Dort sind die Programme von Eizellspende leicht zu verwirklichen.

  • Das Verbot der Eizellspende bleibt doch bestehen. Bis heute. "Geklagt hatte ein österreichisches Paar, das auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen kann. Da die Frau keine Eizellen bilden kann, ist auch keine künstliche Befruchtung im Reagenzglas möglich. Die Nutzung von Eizellen einer anderen Frau ist in Österreich allerdings verboten. " Oh, arme Frau. Wenn sie wüßte, könnte sie sogar in die Ukraine fahren, um die Eizellspende de jure machen.

  • S
    Stefan41

    Samenspenden sind in Deutschland erlaubt und das aus guten Gründen.

     

    Bei Eizellspenden gelten die gleichen guten Gründe und es wird dringend Zeit, dass dies in Deutschland erlaubt wird.

     

    Da müssen also deutsche Ehepaare, wenn die Frau keine Kinder wegen ihrer Eizellen bekommen kann, ins benachbarte Ausland fahren, um eine Eizellspende zu bekommen.

     

    Das Embryonenschutzgesetz bedarf dringend einer Reform und deutschen Ärzten müssen Eizellspenden erlaubt werden.

  • F
    FMH

    Mit was für einer Leichtigkeit und fadenscheinigen Begründung hier ein paar dahergelaufener Richter einigen Tausend Menschen die Hoffnung auf das gründen einer Familie zu Nichte machten. Hut ab, meine Damen und Herren, bei dieser Entscheidung kann man sich ja nicht einmal auf den Buchstaben des Gesetzes berufen. Hier ging es woh nur darum "Das geht doch so nicht!" zu sagen.

    So etwas widert mich an.