piwik no script img

Richter über Funkzellenabfrage"Dresden war exzessiver"

Der Richter und IT-Experte Ulf Buermeyer über den Vergleich der Funkzellenabfragen in Berlin und Dresden. Und darüber, was an den Gesetzen geändert werden sollte.

Umstrittene Daten aus der Hauptstadt: Mobilfunkmasten in Berlin. Bild: dpa
Christian Rath
Interview von Christian Rath

taz: Herr Buermeyer, rund 400 mal wertete die Berliner Polizei in den letzten Jahren aus, mit welchen Handys im Umfeld einer Autobrandstiftung telefoniert wurde. Kann das verhältnismäßig sein?

Ulf Buermeyer: Die Häufigkeit einer Ermittlungsmaßnahme sagt nichts darüber aus, ob sie im Einzelfall verhältnismäßig war - das muss aber jeweils genau geprüft werden.

Und wie sieht es im typischen Einzelfall aus? Wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Laut Strafprozessordnung ist die Funkzellenabfrage zur Aufklärung "erheblicher Straftaten" zulässig. Auch Autobrandstiftung kann darunterfallen. Es ist auch nicht abwegig, auf diesem Wege Serientäter zu suchen - in der Hoffnung, dass sie ihr Handy dabeihatten. Die Funkzellenabfrage war nie auf terroristische oder ähnlich schwere Straftaten beschränkt. Das ist eine Entscheidung des Gesetzgebers, die der Richter hinzunehmen hat.

Kann die Funkzellenabfrage wie in Berlin Routine sein?

Bild: privat
Im Interview: 

35, ist Mitglied im Berliner Landesvorstand des Deutschen Richterbunds, Richter am Landgericht Berlin und juristischer Berater des Chaos Computer Clubs.

Auch wenn eine solche Abfrage häufig durchgeführt wird, darf sie keine gedankenlose Routine werden. Immerhin werden dabei die Grundrechte von Tausenden Bürgerinnen und Bürgern tangiert.

In Berlin wurden 4 Millionen Verbindungsdaten gespeichert, bei der skandalösen Funkzellenabfrage in Dresden 1 Million. Ist der Fall in Berlin dann nicht viermal so skandalös?

Der Vergleich ist schief. In Berlin geht es um rund 400 Funkzellenabfragen, in Dresden um nur zwei Maßnahmen. Dort wurden die Handyverbindungen also zeitlich und räumlich viel exzessiver erfasst.

War das Vorgehen der Polizei in Dresden also schwerwiegender?

Richtig. Dort wurden ja auch wissentlich die Verbindungsdaten von Demonstranten und Journalisten erfasst.

Warum sind bei den Providern diese Daten noch Tage und Wochen später vorhanden? Wir haben doch derzeit gar keine Vorratsdatenspeicherung …

Das ist in der Tat bedenklich. Jedenfalls sollten die Datenschützer das dringend mit den Providern klären. Zulässig ist eine Speicherung derzeit nur zu bestimmten eigenen Zwecken der Diensteanbieter, etwa zur Sicherung der Netzqualität. Begehrlichkeiten der Ermittlungsbehörden und die Tatsache, dass die Provider mit Abfragen ja auch Geld verdienen, dürfen dabei keine Rolle spielen.

Sollten jetzt alle Mobilfunknutzer benachrichtigt werden, deren Nummer in einer der Abfragen erfasst wurde?

Nicht unbedingt. Laut Gesetz kann von einer Benachrichtigung abgesehen werden, wenn die Polizei erst die Adresse zu einer Mobilfunknummer recherchieren müsste, um den Inhaber zu benachrichtigen. Es wäre sicher nicht sinnvoll, Millionen von Adressen nur für die Benachrichtigung überhaupt erst abzufragen. In Tausenden von Fällen hat die Polizei in Berlin und Dresden aber ohnehin Name und Anschrift - die sogenannten Bestandsdaten - vom Provider erhoben und gespeichert. Hier sollten die Betroffenen stets eine Mitteilung erhalten.

Der Bundestag diskutiert anlässlich der jüngsten Fälle bald über eine Reform der Funkzellenabfrage. Was sollte der Gesetzgeber ändern?

Er sollte klarer definieren, in welchen Fällen sie anwendbar ist, und die Richter zu genaueren Begründungen anhalten. Jährlich sollte es eine Statistik über die Zahl der Funkzellenabfragen geben. Schließlich sollte sichergestellt werden, dass die Daten aus einer Funkzellenabfrage nicht uferlos für andere Zwecke, etwa den Verfassungsschutz, benutzt werden können.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • KK
    Karl K

    Wie schön: die Hoffnung stirbt zuletzt!

     

    The times, they are a-changing.

    Ein Richter am Landgericht berät den CCC

    und ist - wowh- im Landesvorstand des Deutschen Richterbundes!

     

    ' Damals in den Ardennen' war bei Aufbau einer Arbeitsinitiatiive

    oder der juristischen Beratung sagen wir mal der Hafenstraße

    ( Achim, alte Hütte still boing strong,I hope )

    der 'EdeKa-Vermerk fällig, gar die Bespitzelung durch den

    Sohn des Herrn Präsidenten.

     

    By the way : Richterbund? Gewiß, die sind da auch

    lernfähig. Aber im Ernst, läge die NRV, die Neue Richtervereinigung

    nicht näher?

    Oder ist es wie im hohen Norden durch 'massenhaften'

    Eintritt gelungen, den Laden zu demokratisieren?