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Neuer GlücksspielstaatsvertragWetten wird Privatsache

15 der 16 Bundesländer einigen sich auf eine Neuregelung des Glücksspielmarktes. Künftig können auch private Anbieter Lizenzen erhalten – zunächst sieben Sportwettenbetreiber für fünf Jahre.

Blingblingblingbling-blingblingbling! Bild: dpa

BERLIN dpa/rtr | Die Länder haben sich grundsätzlich auf Eckpunkte für eine Neuregelung des Glücksspielmarktes verständigt. Das teilten der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) und sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), am Mittwoch in Berlin mit. Die Eckpunkte werden von 15 Ländern unterstützt. Lediglich Schleswig-Holstein prüft noch einige Fragen.

Bei Sportwetten sollen bundesweit an private Anbieter sieben Konzessionen vergeben werden. Deren Wirkung soll nach fünf Jahren überprüft werden. Deren Auswirkungen – unter anderem auf die Spielsucht – sollen nach fünf Jahren überprüft werden. Bei Fußballspielen soll künftig nur noch auf das Endergebnis und nicht mehr auf Zwischenergebnisse oder den nächsten Torschützen gewettet werden können.

Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende des Jahres aus, daher müssen die Länder spätestens bis dahin eine Lösung finden. Der Europäische Gerichtshof hatte den deutschen Glücksspielstaatsvertrag im September für unzulässig erklärt, weil er nicht das Ziel verfolge, die mit dem Glücksspiel einhergehende Suchtgefahr zu bekämpfen. Grundsätzlich sei aber ein staatliches Wettmonopol zulässig, wenn es dem Schutz der Verbraucher diene. Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte ähnlich: Das Sportwettenmonopol dürfe nur bestehen bleiben, wenn es ausschließlich der Bekämpfung der Spielsucht diene.

Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten würden zugelassen, Fernsehwerbung dafür Umfeld von Sportsendungen dagegen nicht. Der Chef des Wettanbieters Tipp24, Magnus von Zitzewitz, hatte zuvor die Bedeutung der Werbung für die Branche betont. "Wer nicht wirbt, der stirbt", sagte er der Zeitung "Die Welt". Von der Öffnung des Sportwettenmarktes dürften private Anbieter wie bwin und Tipp24 profitieren.

Auch für das Internetangebot von Casino-Spielen vereinbarten die Ministerpräsidenten eine Regelung für eine Testphase von fünf Jahren. Danach soll das Angebot der Spielbanken weiter zahlenmäßig streng begrenzt bleiben. "Internetangebote von Casino-Spielen sind nur bei realen Spielen wie sie im Spielsaal einer konzessionierten Spielbank vor Ort ... angeboten werden zulässig", erklärten die Ministerpräsidenten.

Milliardeneinnahmen durch Glücksspiel

Das Volumen des bisher weitgehend illegalen Sportwettenmarktes liegt nach früheren Schätzungen bei rund fünf Milliarden Euro. Einig waren sich die Ministerpräsidenten schon länger darin, dass das staatliche Monopol für die Lotterie erhalten bleiben soll. Die SPD-regierten Länder hatten sich jedoch lange dagegen gesträubt, Sportwetten privater Anbieter zuzulassen, während die unions-regierten Länder eine Marktöffnung anstrebten.

Die Länder haben ein erhebliches Interesse am Aufkommen aus den Wettgeschäften. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass Lotterien und Spielbanken 2010 3,3 Milliarden Euro in die Kassen der Länderfinanzminister spülten. Allein bei der Lotteriesteuer wurden Einnahmen von 1,5 Milliarden Euro erwartet. Aus Fußballtoto und Zahlenlotto wurde mit weiteren 1,5 Milliarden Euro gerechnet. Die Spielbanken tragen mit voraussichtlich 300 Millionen Euro zu den Ländereinnahmen bei.

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2 Kommentare

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  • P
    Pyro

    Liebe taz-Redaktion,

    Sie sind Menschen, daher sollte folgender Fehler durchgehen dürfen (Sie können ihn aber auch gleich korrigieren). Zitat:

    "Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten würden zugelassen, Fernsehwerbung dafür Umfeld von Sportsendungen dagegen nicht."

     

    Der zweite Satzteil ergibt inhaltlich keinen Sinn.

  • H
    hdtom

    Schon klar, warum gerade die CDSU so sehr an der "Öffnung" des Marktes für Glücksspiele interessiert ist:

    Frau von der Leyen ->> Herr Hans-Holger Albrecht.

    http://www.boocompany.com/index.cfm/content/story/id/15790/