Kommentar Prozess Breivik: Das Recht der Täter
Breiviks Tiraden anzuhören, werden Angehörige der Opfer und alle anderen aushalten müssen. Die Berichterstattung über den Prozess eindämmen zu wollen, ist ein Trugschluss.
E in Strafprozess ist ein Strafprozess ist ein Strafprozess. Ein solches Verfahren hat nicht die Aufgabe, die Öffentlichkeit zu unterhalten. Es geht auch nicht darum, Tätern oder Opfern eine Bühne für ihre Selbstdarstellung zu bieten. Ziel ist einzig und allein, Recht zu sprechen. Und dazu zählt allerdings, dass alle Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit haben, sie zu äußern. Der wohl wichtigste Beteiligte aber ist der Angeklagte. Es sollte darum eine Selbstverständlichkeit sein, dass dieser auch ausführlich zu seinen Motiven der Tat Stellung nimmt, so menschenverachtend sie auch sein mögen.
Vor 30 Jahren gab es Bemühungen der bundesdeutschen Justiz, genau diese Möglichkeit des Angeklagten einzuschränken. Das betraf die vermeintlich politischen Prozesse gegen Mitglieder der RAF, denen es damals darum ging, ihre Sicht der Dinge ausführlich und bisweilen weitschweifig erklären zu können.
Die linke und liberale Öffentlichkeit hat diese Versuche der Einschränkung von Rechten des Angeklagten zurecht verurteilt, und das nicht, weil sie die RAF-Taten etwa guthieß. Nun ist der 77-fache Täter Anders Behring Breivik – ein Mörder ist er übrigens solange nicht, bis er nicht wegen Mordes verurteilt worden ist – gewiss nicht mit dem Tätern aus den Reihen der RAF vergleichbar.
ist Co-Leiter des Ressorts tazeins der taz.
Allerdings bemüht sich auch Breivik, aus seinem Prozess ein politisches Verfahren zu machen, weil er in dem Irrglauben lebt, die norwegische Gesellschaft mit seinen Taten retten zu wollen. Das aber ist angesichts der Montrösität des Geschehenen ein Versuch, der von Vorneherein zum Scheitern verurteilt ist. Allein Breiviks Versuch, sich selbst als Aktivist gegen das Böse zu stilisieren, ist nicht strafbar und daher erlaubt. Er hat im Rahmen der Strafprozessordung jedes Recht dazu.
Es mag für die norwegische Gesellschaft schmerzhaft und für die überlebenden Opfer und ihre Angehörigen furchtbar sein, den Tiraden Breiviks zuhören zu müssen. Aber es führt kein rechtstaatlicher Weg daran vorbei. Etwas ganz anderes ist es, was die Medien aus dieser Öffentlichkeit des Gerichts machen. Und das gibt es natürlich auch diejenigen, die angesichts des Verbrechens glauben, ihre Leser mit besonders ekelhaften Zitaten im Fettdruck bedienen zu sollen, weil das Verbreitung und Auflage steigern könnte. Aber alleine deswegen auf die Idee zu verfallen, die Berichterstattung als solche nun eindämmen zu wollen, ist ein Trugschluss.
Es ist auch keineswegs unbedeutend, ob Breivik bei seiner Tat unzurechnungsfähig war oder nicht. Denn davon hängt ab, ob er überhaupt bestraft werden kann oder ob er für immer in einer Anstalt verschwinden muss.
Aber auch jenseits des Strafrechts kann man nicht einfach mit einem Achselzucken über diese Frage hinweg gehen. Die Taten Breiviks mögen uns wahnsinnig vorkommen. In einer anderen Zeit und in einer anderen Gesellschaftsordung aber wären sie möglicherweise auf breiten Beifall gestoßen. Breivik war nach allem, was wir wissen, ein Einzeltäter. Aber auch Einzeltäter konnten in der Vergangenheit quasi repräsentativ für eine Gesellschaft ihre Taten verüben, ja, sie konnten mit ihren Taten Geschichte machen.
Schon gar nicht lassen sie sich ohne genaueste Prüfung und psychiatrische Gutachten umstandslos als Irre qualifizieren. Das wäre zwar schön, weil wir uns dann nicht näher mit ihnen befassen müssen, das entspräche zudem dem verständlichen Impuls, sich mit solchen Taten grundsärztlich überhaupt nicht befassen zu wollen – aber grundfalsch. Denn möglicherweise ist dieser Anders Behring Breivik auch ein Sypmton für Tendenzen in einer Gesellschaft, die es zu bekämpfen und abzustellen gilt.
Einzeltäter, wenn auch in einer kleinen Gruppe und unterstützt von einem Netzwerk, deren Maschen wir noch nicht in allen Einzelheiten kennen, waren auch die Täter der rechtsradikalen NSU in Deutschland. Im nächsten Jahr wird sich voraussichtlich die einzige Überlebende des Trios, Beate Zschäpe, für ihre Beteiligung in einem Strafprozess verantworten müssen. Es ist noch nicht sicher, ob das ein Mordprozess sein wird. Anders als bei Breivik kann sie auf einen Kreis von Sympathisanten zählen, anders als bei ihm spricht nichts dafür, dass sie unzurechungsfähig ist. Es ist durchaus denkbar, dass Zschäpe in dem Verfahren ihr bisheriges beharrliches Schweigen bricht. Sollte das der Fall sein, sollte sie ihre Sicht der Dinge darstellen wollen, einschließlich einer zutiefst menschenverachtenden, rechtsradikalen Gesinnung – dann, ja dann muss ihr dieses Recht so selbstverständlich gegeben werden wie beim kleinsten Eierdieb.
Die deutsche Gesellschaft wird es aushalten müssen, die Angehörigen der Ermordeten werden es aushalten müssen und die Medien werden jeder für sich entscheiden müssen, wie weit sie solche Aussagen wiedergeben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
Sourani über das Recht der Palästinenser
„Die deutsche Position ist so hässlich und schockierend“
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Autounfälle
Das Tötungsprivileg