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Kommentar Prozess BreivikDas Recht der Täter

Kommentar von Klaus Hillenbrand

Breiviks Tiraden anzuhören, werden Angehörige der Opfer und alle anderen aushalten müssen. Die Berichterstattung über den Prozess eindämmen zu wollen, ist ein Trugschluss.

Im Ziel, Recht zu sprechen, müssen alle Beteiligten die Möglichkeit haben, sich zu äußern. Auch Anders Behring Breivik. Bild: reuters

E in Strafprozess ist ein Strafprozess ist ein Strafprozess. Ein solches Verfahren hat nicht die Aufgabe, die Öffentlichkeit zu unterhalten. Es geht auch nicht darum, Tätern oder Opfern eine Bühne für ihre Selbstdarstellung zu bieten. Ziel ist einzig und allein, Recht zu sprechen. Und dazu zählt allerdings, dass alle Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit haben, sie zu äußern. Der wohl wichtigste Beteiligte aber ist der Angeklagte. Es sollte darum eine Selbstverständlichkeit sein, dass dieser auch ausführlich zu seinen Motiven der Tat Stellung nimmt, so menschenverachtend sie auch sein mögen.

Vor 30 Jahren gab es Bemühungen der bundesdeutschen Justiz, genau diese Möglichkeit des Angeklagten einzuschränken. Das betraf die vermeintlich politischen Prozesse gegen Mitglieder der RAF, denen es damals darum ging, ihre Sicht der Dinge ausführlich und bisweilen weitschweifig erklären zu können.

Die linke und liberale Öffentlichkeit hat diese Versuche der Einschränkung von Rechten des Angeklagten zurecht verurteilt, und das nicht, weil sie die RAF-Taten etwa guthieß. Nun ist der 77-fache Täter Anders Behring Breivik – ein Mörder ist er übrigens solange nicht, bis er nicht wegen Mordes verurteilt worden ist – gewiss nicht mit dem Tätern aus den Reihen der RAF vergleichbar.

Bild: taz
KLAUS HILLENBRAND

ist Co-Leiter des Ressorts tazeins der taz.

Allerdings bemüht sich auch Breivik, aus seinem Prozess ein politisches Verfahren zu machen, weil er in dem Irrglauben lebt, die norwegische Gesellschaft mit seinen Taten retten zu wollen. Das aber ist angesichts der Montrösität des Geschehenen ein Versuch, der von Vorneherein zum Scheitern verurteilt ist. Allein Breiviks Versuch, sich selbst als Aktivist gegen das Böse zu stilisieren, ist nicht strafbar und daher erlaubt. Er hat im Rahmen der Strafprozessordung jedes Recht dazu.

Es mag für die norwegische Gesellschaft schmerzhaft und für die überlebenden Opfer und ihre Angehörigen furchtbar sein, den Tiraden Breiviks zuhören zu müssen. Aber es führt kein rechtstaatlicher Weg daran vorbei. Etwas ganz anderes ist es, was die Medien aus dieser Öffentlichkeit des Gerichts machen. Und das gibt es natürlich auch diejenigen, die angesichts des Verbrechens glauben, ihre Leser mit besonders ekelhaften Zitaten im Fettdruck bedienen zu sollen, weil das Verbreitung und Auflage steigern könnte. Aber alleine deswegen auf die Idee zu verfallen, die Berichterstattung als solche nun eindämmen zu wollen, ist ein Trugschluss.

Es ist auch keineswegs unbedeutend, ob Breivik bei seiner Tat unzurechnungsfähig war oder nicht. Denn davon hängt ab, ob er überhaupt bestraft werden kann oder ob er für immer in einer Anstalt verschwinden muss.

Aber auch jenseits des Strafrechts kann man nicht einfach mit einem Achselzucken über diese Frage hinweg gehen. Die Taten Breiviks mögen uns wahnsinnig vorkommen. In einer anderen Zeit und in einer anderen Gesellschaftsordung aber wären sie möglicherweise auf breiten Beifall gestoßen. Breivik war nach allem, was wir wissen, ein Einzeltäter. Aber auch Einzeltäter konnten in der Vergangenheit quasi repräsentativ für eine Gesellschaft ihre Taten verüben, ja, sie konnten mit ihren Taten Geschichte machen.

Schon gar nicht lassen sie sich ohne genaueste Prüfung und psychiatrische Gutachten umstandslos als Irre qualifizieren. Das wäre zwar schön, weil wir uns dann nicht näher mit ihnen befassen müssen, das entspräche zudem dem verständlichen Impuls, sich mit solchen Taten grundsärztlich überhaupt nicht befassen zu wollen – aber grundfalsch. Denn möglicherweise ist dieser Anders Behring Breivik auch ein Sypmton für Tendenzen in einer Gesellschaft, die es zu bekämpfen und abzustellen gilt.

Einzeltäter, wenn auch in einer kleinen Gruppe und unterstützt von einem Netzwerk, deren Maschen wir noch nicht in allen Einzelheiten kennen, waren auch die Täter der rechtsradikalen NSU in Deutschland. Im nächsten Jahr wird sich voraussichtlich die einzige Überlebende des Trios, Beate Zschäpe, für ihre Beteiligung in einem Strafprozess verantworten müssen. Es ist noch nicht sicher, ob das ein Mordprozess sein wird. Anders als bei Breivik kann sie auf einen Kreis von Sympathisanten zählen, anders als bei ihm spricht nichts dafür, dass sie unzurechungsfähig ist. Es ist durchaus denkbar, dass Zschäpe in dem Verfahren ihr bisheriges beharrliches Schweigen bricht. Sollte das der Fall sein, sollte sie ihre Sicht der Dinge darstellen wollen, einschließlich einer zutiefst menschenverachtenden, rechtsradikalen Gesinnung – dann, ja dann muss ihr dieses Recht so selbstverständlich gegeben werden wie beim kleinsten Eierdieb.

Die deutsche Gesellschaft wird es aushalten müssen, die Angehörigen der Ermordeten werden es aushalten müssen und die Medien werden jeder für sich entscheiden müssen, wie weit sie solche Aussagen wiedergeben.

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taz-Autor
Jahrgang 1957, ist Mitarbeiter der taz und Buchautor. Seine Themenschwerpunkte sind Zeitgeschichte und der Nahe Osten. Hillenbrand ist Autor mehrerer Bücher zur NS-Geschichte und Judenverfolgung. Zuletzt erschien von ihm: "Die geschützte Insel. Das jüdische Auerbach'sche Waisenhaus in Berlin", Hentrich & Hentrich 2024
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16 Kommentare

 / 
  • W
    Walter,Josef

    Esist grauenhaft aber es war die deutsche Wirklichkeit

    die mir bei diesem Unaussprechlichen entgegenstarrt!

    Eine ganze Nation war so wie dieser Mensch,wie ent-

    setzlich mussten sich die Opfer dieses Wahnsinns füh-

    len... und bis heute lebt dieses Furchtbare weiter,

    siehe NSU!

  • BS
    Bernhard Schmidl

    Rein formaljuristisch mag Hr. Hillebrand recht haben - was eigtl. nur beweist, wie weit die Juristerei sich manchmal vom gesunden Menschenverstand verabschiedet...

    Klar ist aber doch auch: Breivik will missionieren, mit seinem Internetpamphlet, mit Videos und mit der ganzen Inszenierung dieses Prozesses. Er sagt das sogar öffentlich, lässt sogar durchblicken, dass seine Tat dem Erringen von Aufmerksamkeit für seine Ideologien dient. Es wäre daher nichts logischer, als dem Irren den Saft der TV-Kameras und Mikrophone abzudrehen.

    Es ist etwas anderes, wenn Journalisten den Prozess verfolgen und am Ende des Prozesstags die Dinge kritisch einordnen, als ob Live-Bilder mit wirren Behauptungen rausgehen, die das Menschenrecht und den Geschmack vieler verletzen, und auf Youtube und Online-Blogs zum "Buzz des Tages" werden.

    Wer zulässt, dass dieser Mörder (das ist glaube ich bereits klar) die Bürgerrechte und die Medienlandschaft für seine Zwecke missbraucht ist entweder ein unverbesserlicher Gutmensch oder einfach dumm.

  • A
    Anonymus

    Sehr geehrter Herr Hillenbrand,

     

    Wissen sie überhaupt was sie schreiben???

    ein Mensch der 77 unschuldige Menschen einfach so tötet, egal aus welchen Motiven, hat jedes Recht auf Selbstdarstellung verloren. "In einer anderen Zeit und in einer anderen Gesellschaftsordung aber wären sie möglicherweise auf breiten Beifall gestoßen." Das kann doch nicht ihr Ernst sein!!! An ihrer stelle würde ich mich wieder unter den Stein verkriechen, wo sie hergekommen sind!!!

  • J
    jaybear

    "Die Taten Breiviks mögen uns wahnsinnig vorkommen. In einer anderen Zeit und in einer anderen Gesellschaftsordung aber wären sie möglicherweise auf breiten Beifall gestoßen."

     

    Ich weigere mich einfach, den Wahnsinn dieser Tat in irgendeiner Weiser anzuzweifeln.

     

    Und eine Gesellschaftsordnung, die solch eine Tat rechtfertigt oder in irgendeiner Weise mit Beifall bedenken sollte, verdient den Namen "Gesellschaft" meiner Meinung nach nicht.

  • J
    Julie

    Das ganze Verfahren zeigt sehr schön, wie willkürlich jedes Rechtssystemt letztlich ist.

     

    Die Richter können Breivik für unzurechnungsfähig erklären oder nicht, ganz wie es ihnen subjektiv lieber ist. Juristisch korrekt begründbar sind beide "Lösungen".

     

    Natürlich könnten sie ihn auch mit juristisch korrekten Gründen freisprechen, wenn sie das wollten (was aber wohl eher unwahrscheinlich ist).

  • N
    Nemo2011

    Der Autor hat leider den Sinn der Justiz überhaupt nicht verstanden.

    Bleibt zu hoffen, dass der Angeklagte wirklich so schlau ist, wie oft geschrieben wurde, und die norwegische Staatsanwältin mal ordentlich vorführt.

  • F
    Francis

    ...alles Gerede - wäre es beim ersten Gutachten geblieben - hätte der Irre nicht die Bühne erhalten, die er jetzt hat - und selbst wenn "nur" Recht gesprochen werden sollte - wieso vor laufender Kamera? wieso nicht nur vor Richtern, Verteidigern, Staatsanwälten?

    ...naiv, zu übersehen, dass das zweite Gutachten - erst das - diesen Wahnsinnigen mit seinem selbst-zufriedenen lächeln und seinen abartigen Theorien - zum öffentlichen Schaulaufen einlud - politisch motiviert war - ich vertraue dem ersten Gutachten, das befand den armen Breivik für bedauernswert schwerst gestört und geistig schwer krank...

    wie liefe dann die Argumentation? sollte man ihm dann noch öffentlich Gehör schenken?

    die Argumentation dieses taz-Artikels ist - m.a.W. - oberflächlich, opportun und - by the way - auch historisch nicht mehr auf der Höhe (das meine ich jetzt nicht persönlich beleidigend,von der taz sollte mein Kommentar daher nicht zensiert werden, will sagen: die Taz zensiert schon hier mehr statesments von geistig Gesunden, aber Breivik soll an seinem Sermon nicht verhindert, sondern unter geistig Gesunden angehört werden, sie sollen sich das irre Zeug nochmals anhören - völlig irre ...zudem: wer behauptet, das Hitler richtig geistig gesund war und seit wann ist Massenwahn in Form von Nationalismus und Rassismus ein Argument "für" einen irren Massenmöder, für Breiviks angeblichen "Rechte" - hier beginnt der Rechtsstaat langsam selber irre zu werden - das wäre alles vermeidbar gewesen -siehe oben.

  • A
    anke

    Kein Zweifel: Die Gesellschaft als Ganze muss es aushalten, wenn Leute wie Breivik und Zschäpe vor einem Urteil ein korrektes Gerichtsverfahren erhalten. Der einzelne Radiohörer, Fernsehgucker oder Zeitungsleser allerdings muss keineswegs live dabei sein, wenn das geschieht. Er ist also nicht verpflichtet es zu ertragen, wenn das Massenmedium seiner Wahl (genauser: sein oberster Entscheider) glaubt, noch den letzten Kunden rekrutieren zu müssen, den Kai Dieckmann als Alibi vorschiebt, wenn man ihn mal wieder zum Thema Moral befragt.

     

    Wir lenen in einer Wettbewerbsgesellschaft, klar. Aber dass bedeutet nicht, dass der Wettbewerb um jeden Preis die erste Bürger- oder Chefredakteurs-Pflicht ist. Ich jedenfalls kann mich dem Hype ganz gut entziehen. Ich kann mein Abo kündigen, mein Endgerät abschaffen und auch sonst vollkommen abschalten, wenn ich glaube, genug gehört und/oder gesehen zu haben. Und genau das werde ich tun, wenn ich mal wieder das Gefühl bekomme, die Medien (incl. taz) würden sich mit der Entscheidung, was zu tun sei angesichts des Bösen in der Welt, all zu sehr quälen. Es vertägt sich nämlich nicht mit meiner Moral, andere meinetwegen leiden zu sehen.

  • B
    Bernward

    "ein Mörder ist er übrigens solange nicht, bis er nicht wegen Mordes verurteilt worden ist –" - einfach nur noch peinlich und menschenverachtend, was die taz hier absondert - wann kommen die ersten Artikel über die schwere Kindheit des Massenmörders? Unbegrieflich, dass ich so ein faschistoides Blatt wie die taz echt mal im Abo hatte. Zum Glück spare ich mir das Geld jetzt - journalistischer Müll, pseudo-intellektuell, einfach nach kacke - das ist die taz.

  • T
    TrikottauschFernmelderGleiwice.

    Trikottausch, war da was? - 3 ZS 1795/08 Generaltstaatsanwalt OLG Frankfrut/Main

     

    http://www.n24.de/news/newsitem_6095612.html

  • DR
    Dr. rer. Nat. Harald Wenk

    Der "Wesensunterschied" zwischen linker und rechter Politik und Gesinnung liegt darin, das linke Gesinnung von der Psychologie der wechselseitigen Identifikation, das Fallen unter den Allgemeinbegriff "Mensch", "Bürger" ausgehen und das meist völlig perplex "Einfordern".

     

    Rechte Gesinnung geht "machtinstinktsicher" her und entzieht sofort den "Existenzberechtigungsschein" und reklamiert logisch offen ein "Herrscherposition". Daher lauert der "Uutermensch" LOGISCH in fast allen abwertenden Begriffsbildungen der Rechten.

     

    Diese prinzipielle Foulspiel gegen die "Geschäftsgrundlage" des Zusammenlebens ist den Rechten sehr bewusst, weshalb heimliche und brutale Aktionen sehr sehr viel wahrscheinlicher aus solchen Denken resultiert. Sie sind sehr viel "Angriffskrieg"-miltärnäher.

     

    Die, wie im Kommentar, "formale" Betrachtungsweise von Recht, müsste dies "formalen" Verstoss doch erheblich mehr berücksichtigen.

     

    So schnell, im Zeitalter von Massenselbstmordattentaten, kann man selbsternannte rechtsradikale Krieger nicht pathologisieren. Dafür ist die innermenschliche Tötungsschranke erheblich zu schwach ausgebildet in den Gesellschaften dieser Welt.

     

    Was unsere angebliches Nichtwissen um rechte Netzwerke angeht: Ein Mangel an Phantasie und Denkkonsequenz ist eher ein Gegenargument.

  • E
    Eggerten

    Natürlich muss über solche Taten und damit auch über den Prozess berichtet werden. Die Gesellschaft und die Presse müssen sich damit auseinander setzen.

     

    Die Kritik ist doch eher, dass eine wirkliche Auseinandersetzung in der Presse nicht statt findet. Die Schlagzeilen werden von B. und seinen kruden Thesen dominiert. Wo bleiben die Kommentare, die Leitartikel, die Titelseiten die ihm widersprechen? Es kann doch nicht sein, dass die Presse B.s Aussagen größtenteils unwidersprochen abdruckt, dass vor allem seine Ansichten die Schlagzeilen und die Artikel dominieren.

     

    Wenn Medien fast ausschließlich auf diese Weise berichten, müssen sie sich auch den Vorwurf gefallen lassen, B. eine Bühne zu geben und damit sein Spiel mit zu spielen.

     

    Die Medien sollten B.s Spiel stattdessen durchkreuzen. Sie sollten Opfer und Hinterbliebene auf den Titelseiten zu Wort kommen lassen. Sie sollten darüber berichten warum Fremdenhass falsch ist. Sie sollten eben gerade den Gegenargumenten eine Bühne geben und nicht einem Mörder. Das wäre ein kluger Umgang mit diesem Prozess und mit solchen Fanatikern.

  • T
    tonikal

    Es geht nicht darum, was im Prozess geschieht. Es geht darum, was die Medien daraus machen. Und kein Täter oder Angeklagter hat ein Recht darauf, dass seine selbst inszenierten Fotos von den Medien in jeden Winkel der Welt getragen werden. Kein Täter hat ein Recht darauf, dass sein Name in der ganzen Welt bekannt gemacht wird. Deshalb steht es in der freien Entscheidung der Redaktionen, Fotos des Täters zu veröffentlichen oder nicht, seinen Namen zu nennen oder nicht. Ich fordere die taz deshalb dringend dazu auf, keine Fotos des Täters zu veröffentlichen und seinen Namen konsequent nicht zu nennen.

     

    Der größte Jammer ist freilich, dass der Täter am Tattag nicht viel früher durch Notwehr gestoppt wurde. Dann wären viele seiner Opfer noch am Leben, und er selber wäre tot und könnte uns nicht mehr zum Kotzen bringen.

  • J
    Jan

    Was dieses Theater mit "Demokratie" und "Rechtsstaat" zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Auch nicht Sprüche nach denen Brevik erst dann ein Mörder sei, wenn er verurteilt ist. Was ist er dann jetzt? Ein leider etwas vom rechten Weg abgekommener Philosoph, der versehentlich über 70 Menschen abgeknallt hat? Kann ja mal passieren... Wie verrückt ist das alles eigentlich?

  • CR
    Carsten R. Hoenig

    Es ist der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör, auf den der Autor sehr zutreffend hinweist. Es handelt sich dabei um ein elementares (Menschen-)Recht, ohne das ein faires Verfahren nicht möglich ist.

     

    Auch wenn es weh tut.

  • E1
    Einfach 123

    Mir gefällt die Vernunft dieses Artikels. Zugleich hat jeder Mensch die Möglichkeit, nicht hinzuhören, wenn er Breiviks Aussagen abstoßend findet.