Kommentar Organspende-Regelung: Neuregelung, die Misstrauen schürt
Der Gesetzentwurf zur Organspende blendet zentrale, kritische Fragen zu dem sensiblen Thema aus. Viele Menschen werden sich so der großen Befragungsaktion verweigern.
A m Ende ist die Neuregelung der Organspende also doch noch eine ganz große fraktionsübergreifende Harmonieveranstaltung geworden: Es gibt jetzt tatsächlich einen gemeinschaftlichen Gesetzentwurf von CDU, CSU, FDP, SPD, Linken und Grünen, und dies zu einem der sensibelsten bioethischen Themen überhaupt – den Umgang mit dem eigenen Körper nach dem Tod.
Künftig soll sich jede Bürgerin und jeder Bürger mindestens alle fünf Jahre aktiv mit der Frage auseinandersetzen, ob sie oder er bereit ist zur Organspende. Und wenn das ganze Parlament der Meinung ist, dass dies der richtige Umgang mit der Organspende sei: Kann das Volk dann überhaupt noch anders, als bitteschön zu Lebzeiten eine klare Entscheidung zu treffen?
Es kann nicht nur anders. Es wird sich – jede Wette – auch anders verhalten, als viele Politiker in ihrer Euphorie über den Konsens jetzt glauben wollen. Und dies nicht nur, weil der Gesetzentwurf ausdrücklich anerkennt, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch immer das Recht beinhaltet, sich nicht verhalten zu müssen.
ist Redakteurin für Gesundheitspolitik im Inlandsressort der taz
Der Grund, weswegen viele Menschen sich der großen Befragungsaktion verweigern dürften, ist ein anderer. Er lautet: So begrüßenswert es ist, mehr Menschen für die Organspende begeistern zu wollen, um das Leben schwerstkranker Patienten zu verlängern – man gewinnt diese Menschen nicht, indem man die zentralen kritischen Fragen im Zusammenhang mit der Organspende ausblendet. Genau das aber tut das geplante Gesetz: Ist das Hirntodkonzept noch haltbar? Ist es hinnehmbar, dass nichtstaatliche Vereine und privatrechtliche Stiftungen nach kaum kontrollier- und einklagbaren Regeln darüber entscheiden, wie die knappen Organe akquiriert und verteilt werden?
Im Klartext: Wollen wir, dass weiterhin Experten-Cliquen darüber bestimmen dürfen, wer lebt und wer stirbt? Und warum informiert der Organspendeausweise immer noch nicht darüber, dass Organentnahme Intensivmedizin voraussetzt und damit im Widerspruch steht zu dem Wunsch vieler, ohne Apparatemedizin sterben zu dürfen?
Es ist die bewusste Nicht-Beantwortung dieser Fragen, die Misstrauen schürt und damit dem Ansehen der Organspende schadet. Eine Studie im Auftrag der Deutschen Stiftung Organtransplantation hat kürzlich herausgefunden, dass die in unserer alternden Gesellschaft wachsende Nachfrage nach Spenderorganen selbst dann nicht annähernd befriedigt werden könnte, wenn sämtliche Organe aller Hirntoten in Deutschland entnommen werden dürften. Aber auch darüber redet in der großen parlamentarischen Harmonie niemand. Schade eigentlich.
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