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Kommentar Drohnen-DebakelDie Reißleine und der Rettungsschirm

Kommentar von Otfried Nassauer

De Maizière wird kaum wegen eines Beschaffungsskandals stürzen. Vielleicht aber über die Frage, warum er die Verschwendung nicht eher gestoppt hat.

Die weiche Landung ist dem Verteidigungsminister noch nicht sicher. Bild: dpa

T homas de Maizière und seine Drohnen-Pläne überleben das entstandene Debakel, signalisiert sein Ministerium. Zieht einer „die Reißleine“, darf er auf sanfte Landung hoffen. Vorausgesetzt, der Fallschirm funktioniert. Der trudelnde Euro Hawk muss wegen technischer Probleme aufgegeben werden, der Minister vorerst nicht.

In der Tat: Minister stürzen in Deutschland nur selten über Beschaffungsskandale und vergeudete Steuermillionen. De Maizière kann zudem darauf verweisen, er habe den Euro Hawk nur geerbt und eine Reform des maladen Wehrbeschaffungswesens eingeleitet.

Der Minister kann nur ins Trudeln geraten, wenn weitere Fehler aufgedeckt werden, die er selbst zu verantworten hat. Ein Thema, bei dem er persönlich haften dürfte, ist das Nato-Vorhaben AGS. Es beruht wie der Euro Hawk auf der US-Drohne Global Hawk, trägt aber andere Aufklärungssysteme. Der Global Hawk hat weder in den USA noch in Europa eine Zulassung für den zivilen Luftraum und wird diese zumindest in Europa auch auf Jahre nicht erhalten.

Thomas de Maizière hat den Weg für die Beschaffung von fünf dieser Drohnen für das Nato-System AGS-Core 2012 freigemacht. Er hat sich persönlich für dieses Projekt eingesetzt. Mehr noch, er hat den Kaufbeschluss der Nato durch die Zusage ergänzt, Deutschland werde vier weitere Drohnen dieses Typs national beschaffen und der Nato bei Bedarf zur Verfügung stellen. Er muss erklären, warum er sich für dieses Milliardenprojekt eingesetzt hat, obwohl die Spitze seines Hauses spätestens seit Anfang Februar 2012 wusste, dass die Drohnen in Europa nicht mit einer Zulassung rechnen konnten.

Das wichtigste Argument, mit dem er das hinausgezögerte „Aus“ des Euro Hawk erklären könnte, wird ihm dabei auf die Füße fallen. Sagt er, er habe die teure deutsche Aufklärungselektronik des Euro Hawk, das System Isis, retten und zu Ende zertifizieren wollen, den Schaden also begrenzen und dieses System künftig an Bord eines anderen Fluggerätes nutzen wollen, so ist der Minister endgültig in der Zwickmühle.

Er muss den Nato-Partnern erklären, warum er sie nicht vor der Beschaffung gewarnt hat. Der Bundestag wird ihn fragen, warum er sehenden Auges Millionen in einem weiteren Projekt gebunden hat, das scheitern muss. Dann hat er zwar die Reißleine gezogen – aber sein Fallschirm hat sich nicht mehr geöffnet.

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3 Kommentare

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  • G
    Gummiadler

    http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE95301Q20130604

     

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    Dass die Zulassung des Euro Hawks in Deutschland Probleme bereiten würde, sei nicht absehbar gewesen. "Am Anfang der Vertragsverhandlungen gingen alle Partner davon aus, dass der Euro Hawk gemäß amerikanischem Luftwaffenstandard zugelassen wird", sagte Pamiljans. Man habe sich an Verträge gehalten. Warum die Zertifizierungsgrundlage in Deutschland verändert wurde, sei ihm nicht klar.

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    Hier geht also eine Firma in den VSA ganz selbstverständlich davon aus, dass Recht der VSA in Deutschland und der EU gilt. Von der Behauptung, dass dem alle zugestimmt hätten und der tatsächlichen Zulassung in den VSA sei mal ganz abgesehen. Die Amis treiben immer wieder dasselbe Spiel. Wieso lässt man sich in Deutschland und der EU auf Geschäfte und sonstigen Verträgen mit solchen "Partnern" überhaupt noch ein?

  • R
    rocker

    Bin ich der einzige, der sich darüber freut, dass die Bundwswehr vorerst auf ihre neueste Killermaschine verzichten muss? Oder anders gefragt: Hätte die Presse die erfolgreiche Einführung von Drohnen in Europa bejubelt?

  • K
    klobürste

    Nach dem , was man aus den Medien bisher erfahren bzw. sich zusammenreimen konnte , erscheint es einem unfassbar , was in dieser Causa über Jahre hinweg , besonders aber seit 2012 gelaufen ist : Vorsatz ? grobe Fahrlässigkeit ? strunzdumme Dummheit ? Letzteres wird man ausschließen müssen ...- bei Leuten , die es bis zum Abteilungsleiter eines BW-Ministeriums , zum Staatssekretär und gar zum Minister geschafft haben . Und "grobe Fahrlässigkeit" ? Da ist zu fragen : Wie unbedarft darf denn ein Entscheidungsträger sein , der an

    s o l c h e n Schaltstellen der Exekutive sitzt ? Einzig denkbare zulässige Antwort : überhaupt nicht ! Jeder "kleine" Beamte auf einem weit untergeordneten Dienstposten hätte bei Fehlern ähnlichen Kalibers von grober Fahrlässigkeit mit Beförderungsstopp oder Zurücksetzung zu rechnen , ... mindestens .

    Fazit : Wenn "Kaiserin" Angela glaubt , den Skandal aussitzen zu können , sollten bei allen Medien und Bürgern die Alarmglocken schrillen .