Kommentar BayernLB-Prozess: Zu dumm für ihren Job
Die eingestellten Verfahren sind eine Bankrotterklärung für die Banker der BayernLB. Sie sind planlos in die Pleite geschlittert.
D ummheit ist nicht strafbar. Bankmanager können ruhig Schäden in Milliardenhöhe anrichten – am Ende kommen sie mit einer geringen Geldbuße davon. Auch der Prozess gegen vier Vorstände der BayernLB wurde jetzt eingestellt, weil man ihnen keine Untreue nachweisen konnte. Denn Untreue setzt Vorsatz voraus, also einen Plan. Doch wie das Gericht anerkennen musste, sind die Chefs der BayernLB planlos in die Pleite geschlittert. Sie hielten es 2007 für ein gutes Geschäft, die Hypo Group Alpe Adria zu kaufen – und waren fassungslos, als die Neuerwerbung ab 2008 nur Verluste produzierte.
Mehr als 3 Milliarden Euro hat die BayernLB den Steuerzahler gekostet – und war damit noch billig. Die Pleitebank Hypo Real Estate (HRE) hat etwa 20 Milliarden verschlungen. Auch hier läuft ein Gerichtsverfahren, um zu klären, ob die HRE-Manager schuldig sind.
Sie dürften ebenfalls mit einem blauen Auge davonkommen, weil sie zwar naiv und raffgierig waren, aber nicht vorsätzlich kriminell. Obwohl die Prozesse mild enden, sind sie letztlich eine Bankrotterklärung für die Banker. Ihnen wird amtlich bescheinigt, dass sie zu dumm für ihren Job sind – und deswegen nicht haftbar.
Das Strafrecht eignet sich nicht, um Finanzkrisen nachträglich aufzuarbeiten. Stattdessen sollte man auf Vorsorge setzen – und verhindern, dass Banker große Schäden anrichten können. Diese Idee ist so banal, dass dafür längst ein geflügeltes Wort existiert: „Keine Bank, kein Bankplatz und kein Bankprodukt soll unreguliert bleiben.“ Dieser Spruch stammt nicht etwa von Globalisierungs-kritikern, sondern von den G-8-Regierungschefs. Doch leider folgten keine Taten. Die Banken besitzen immer noch zu wenig Eigenkapital, um Verluste aufzufangen. Denn Bankmanager mögen zwar offiziell zu dumm sein, um eine Krise vorherzusehen – aber Lobbyarbeit, das können sie.
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