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Flüchtlingspolitik in DeutschlandHessen streicht Residenzpflicht

Die schwarz-gelbe Landesregierung gewährt Asylbewerbern mehr Bewegungsfreiheit. Die Linke spricht von einem „kleinen Riss in dickem Beton“.

Im Flüchtingscamp am Berliner Brandenburger Tor plädieren die Protestler für eine Abschaffung der sogenannten Residenzpflicht. Bild: dapd

WIESBADEN dapd | Die hessische Landesregierung hat die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber aufgehoben.

Das Kabinett folgte damit einem Vorschlag von Innenminister Boris Rhein (CDU), wie dieser am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Die Residenzpflicht besagte, dass Asylbewerber den Regierungsbezirk, in dem sie leben, nicht oder nur mit Sondergenehmigung verlassen durften.

Dass diese Beschränkungen wegfallen, nannte Rhein eine entscheidende Verbesserung vor allem für jüngere Asylbewerber. Damit leiste die Landesregierung einen aktiven Beitrag für mehr Integration in Hessen.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Greilich hob hervor, dass mit dem Kabinettsbeschluss eine alte Forderung der Liberalen umgesetzt werde. Zudem sei er ein Schritt zu mehr Menschlichkeit und weniger Bürokratie.

Das Asylrecht sei in der freiheitlichen Gesellschaft ein entscheidendes Menschenrecht. Auch die Linke sprach von einer guten Nachricht, die aber nur „ein kleiner Riss in dickem Beton“ sei.

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5 Kommentare

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  • F
    Frage

    Was ist mit Asyl bei Staatsbankrott?

     

    Z.B. müssen die Griechen jetzt auch noch Asyl gewähren oder kann man das in einer Notlage aussetzen?

     

    Ich würde das wirklich gerne mal wissen, ob das auch mal endet, wenn man z.B. selbst keine Lebensgrundlage mehr hat.

     

    Warum müssen reiche Ölstaaten kein Asyl gewähren?

     

    Das würde mich auch mal interessieren. Saudi Arabien oder Quatar hätten doch finanzielle Möglichkeiten.

  • Z
    zombie1969

    Was Asylbewerber? D ist nach wie vor von sicheren Staaten umgeben und hätte kein Asylproblem, wenn man es sich denn nicht selber aufgebürdet hätte.

    Und bezeichnend für das D-Asylsystem ist im Besonderen, dass es von echten Flüchtlingen nicht beansprucht wird bzw. beansprucht werden kann, da diese in der Regel Frauen und Kinder wären die die Flucht nach D nicht finanzieren könnten. Schwach, dieses heuchlerische Asylgesetz, das Wirtschftsmigranten und Kriminelle vor echten Flüchtlingen bevorzugt.

  • H
    HamburgerX

    Ein Fehler! Asyl ist kein Urlaub, sondern muss vorübergehenden Schutz vor politischer Verfolgung bieten. Die Pflicht existiert auch nicht aus Spaß, sondern soll Kriminalität und Sozialleistungsmissbrauch vorbeugen.

     

    Wir brauchen eine Residenzpflicht für ganz Europa. Die Regierung ist aufgefordert, diese endlich in der EU weiter voranzutreiben. Außerdem müssen die Asylverfahren beschleunigt werden.

     

    Und ein Integrationsplan für tatsächliches, langfristiges politisches Asyl ist gefordert, der in Einzelfällen auch zum Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft führen kann, wenn ein langer Aufenthalt ohne Straftaten und mit deutschem Spracherwerb vorliegt, insbesondere für gut integrierte Kinder und Jugenndliche.

  • B
    Boiteltoifel

    Ein kleiner Riß. Asylverfahren dauern durchschnittlich kein Jahr. Was passiert, wenn die Asylbewerber nicht anerkannt werden und wegen fehlender Heimreisepapiere auf ewig geduldet werden? Richtig. Dann herrscht wieder Residenzpflicht.

     

    Traurig für die Betroffenen. Aber was die Residenzpflicht den Steuerzahler kostet, weil Horden bei Polizei, Ausländerbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten sich bei einem Verstoß mit diesem Quatsch beschäftigen müssen (Ordnungswidrigkeit beim ersten Verstoß, strafbare Handlung ab dem zweiten Verstoß), darüber regt sich niemand auf. Wir haben's ja...

  • W
    Wolfgang

    Die "Residenzpflicht" ist grundsätzlich ein Verbrechen gegen die unteilbaren Menschenrechte!

     

    Die "Residenzpflicht" besteht auch weiterhin für Arbeitslose (auch vormals jahrzehntelang Erwerbstätige in der realen Wert- und Mehrwertschöpfung) im offenen Hartz-IV-Strafvollzug!

     

    "Eingliederungsvereinbarung" (Auszug)

     

    "Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Arnschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.

     

    Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres Grundsicherungsträgers, von denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen.

     

    Sie sind verpflichtet Änderungen {...} unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit {...} vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.

     

    Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II {...}" usw.

     

    Anmerkung: Bitte vergleichen Sie den Text mit der faschistischen Rechtssprechung in den Jahren 1933 bis 1945.

     

    Nach 46 Erwerbslebensjahren, davon 37 Vollzeitarbeitsjahren, nach ALG I., befinde ich mich im ALG II. bzw. im 'offenen' Hartz-IV-Vollzug (mit über 60. Lebensjahren)! Meine bisherige Erwerbsleistung wird von der Mehrzahl der Regierungs- und Parlamentsmitglieder nicht erreicht, - dafür erhalten sie zukünftig ein vielfaches an Alterspensionen!