Ermittlungen gegen Gysi: „Keine falsche Versicherung“
Laut einem Zeitungsbericht gibt es ein neues Ermittlungsverfahren gegen Gregor Gysi wegen angeblicher Stasi-Mitarbeit. Der Linken-Politiker wehrt sich.
BERLIN dpa/afp | Gregor Gysi hat Verdächtigungen widersprochen, im Zusammenhang mit angeblichen früheren Stasi-Kontakten gelogen zu haben. Er habe „niemals eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben“, kommentierte der Fraktionschef der Linkspartei im Bundestag am Samstagabend im sozialen Netzwerk Facebook einen entsprechenden Bericht der Welt am Sonntag.
Die Zeitung hatte berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen Gysi eingeleitet habe. Nachgegangen werde dem Verdacht, Gysi (65) habe 2011 eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, um sich gegen die Ausstrahlung einer NDR-Dokumentation zu seinen angeblichen Stasi-Kontakten zu wehren. Auslöser für die neuen Ermittlungen sei eine einzelne Anzeige.
Dem Bericht zufolge hat sich der Immunitätsausschuss des Bundestags bereits Ende Januar mit dem Fall befasst und keine Einwände gegen eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft erhoben. Nach einer solchen Anzeige müsse in einem Ermittlungsverfahren der Vorwurf geprüft werden, schrieb Gysi. „Das ist schon einmal geschehen. Selbstverständlich wird das Verfahren wie damals eingestellt werden.“
Zuvor hatte sich bereits der Sprecher der Linke-Fraktion, Hendrik Thalheim, überzeugt gezeigt, dass das Verfahren bald eingestellt wird. „Gregor Gysi hat keine Falschaussage gemacht“, sagte er auf dpa-Anfrage. Es sei aber selbstverständlich, dass eine Staatsanwaltschaft einer Anzeige nachgehen müsse.
Fraktionsvorsitz ruhen lassen
In dem Bericht der WamS hieß es, die Staatsanwaltschaft Hamburg habe ein Ermittlungsverfahren gegen Gysi eingeleitet. Sie gehe dem Verdacht nach, Gysi könne eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Dem Bericht zufolge hatte sich der Immunitätsausschuss des Bundestags in seiner Sitzung am 31. Januar mit dem Fall befasst und keine Einwände gegen das Ermittlungsverfahren erhoben. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 7101 Js 10/13 gehe auf die Anzeige eines früheren Richters zurück.
Hintergrund der Ermittlungen ist dem Bericht zufolge unter anderem eine eidesstattliche Versicherung, mit der sich Gysi im Januar 2011 gegen die Ausstrahlung einer NDR-Dokumentation gewehrt habe. Thema der Sendung waren seine mutmaßlichen Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR. Damals habe der Politiker an Eides statt versichert, er habe „zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet“, schrieb die WamS.
Diese Aussage könnte falsch sein, wie die Zeitung im April 2012 unter Berufung auf Dokumente aus der Stasi-Unterlagen-Behörde berichtet hatte. Aus einem dreiseitigen MfS-Vermerk gehe hervor, dass Gysi am 16. Februar 1989 zwei Stasi-Offizieren umfassend über ein Interview mit den Spiegel-Korrespondenten Ulrich Schwarz und Axel Jeschke am Vortag in Ost-Berlin berichtet haben soll. Gysi wies damals auf Anfrage der Welt am Sonntag den Vorwurf zurück, wissentlich mit Stasi-Mitarbeitern über das Interview gesprochen zu haben.
Linksfraktionssprecher Thalheim sagt: „Gysi hat eine solche Falschaussage nicht getroffen.“ Sie gingen daher davon aus, dass die Ermittlungen eingestellt würden. Dass auf eine Anzeige hin ein Verfahren eingeleitet und die Immunität aufgehoben werde, bezeichnete Thalheim als normalen Vorgang.
Der Bund der stalinistisch Verfolgten, Landesverband Sachsen e.V., forderte Gysi auf, den Fraktionsvorsitz ruhen zu lassen. „Bis zur vollständigen Klärung der Vorwürfe muss Gysi diesen Schritt der demokratischen Hygiene wegen und aus Achtung vor den SED-Opfern vollziehen“, erklärte der Verein in Dresden.
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