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Entscheidung in KarlsruheMilitärischer Einsatz im Inland erlaubt

Die Bundeswehr darf auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel einsetzen. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Bundeswehr-Soldaten üben für einen KFOR-Einsatz. Bild: dapd

FREIBURG taz | Die Bundeswehr darf zur Abwehr terroristischer Angriffe auch militärische Waffen wie Jagdflugzeuge einsetzen. Dies entschied jetzt der Große Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Eine entsprechende Grundgesetzänderung ist damit überflüssig geworden.

Konkret ging es um das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz, das seit 2005 den Umgang mit potenziell gefährlichen Passagierflugzeugen regelt. Das Gesetz erlaubte der Bundeswehr, von Terroristen entführte Jets abzudrängen und notfalls abzuschießen – bevor sie als Großwaffe wie bei den Anschlägen am 11. 9. 2001 in den USA benutzt werden.

Auf Klage von FDP-Politikern wurde die Abschussregelung allerdings 2006 vom Ersten Senat des BVerfG für verfassungswidrig erklärt. Sie verstoße gegen die Menschenwürde. Außerdem – und darauf kam es jetzt an – verbiete das Grundgesetz generell eine Amtshilfe der Bundeswehr mit militärischen Waffen. Doch dann kam eine weitere Klage der Länder Bayern und Hessen. Verhandelt wurde vor dem für Bund-Länder-Streitigkeiten zuständigen Zweiten Senat. Die Länder monierten, dass das Luftsicherheitsgesetz der Bundeswehr immer noch das Abdrängen von entführten Jets erlaube. Auch dieser Einsatz der Luftwaffe sei eine unzulässige militärische Amtshilfe für die eigentlich zuständigen Länder.

Schon in der mündlichen Verhandlung im Februar 2010 hatte sich angedeutet, dass der Zweite Senat unter Andreas Voßkuhle von der Rechtsprechung des Ersten Senats im Jahr 2006 abweichen will. Die von Bayern und Hessen angemahnte Verfassungsänderung sei wohl überflüssig, weil das Grundgesetz heute schon militärische Amtshilfe erlaube.

Nun musste also der Große Senat, die Vollversammlung aller 16 Verfassungsrichter, schlichten. In der über 60-jährigen Geschichte des Bundesverfassungsgerichts war dies erst fünfmal erforderlich.

Dabei hat sich im Wesentlichen der militärfreundlichere Zweite Senat durchgesetzt. Nach der jetzt veröffentlichten Entscheidung erlaubt das Grundgesetz schon heute den Einsatz „spezifisch militärischer Waffen“ zur Abwehr schwerer Unglücksfälle. Wenn das Grundgesetz den Einsatz der Bundeswehr zulasse, sei logischerweise auch der Einsatz von Panzern und Jagdbombern gemeint, so die Argumentation. Die Klage von Bayern und Hessen wird wohl alsbald abgewiesen werden.

„Katastrophisches Ausmaß“ vorausgesetzt

Als Zugeständnis an den Ersten Senat hat das Karlsruher Plenum nun aber mehrere Einschränkungen beschlossen. So darf nicht jede Lage, die die Polizei überfordert, als „schwerer Unglücksfall“ eingestuft werden, es müsse sich um einen Zwischenfall „katastrophischen Ausmaßes“ handeln. Das heißt: Wenn ein Angriff auf ein Kernkraftwerk droht, darf die Bundeswehr eingesetzt werden, wenn ein Anschlag auf einen Politiker droht, muss die Polizei selbst eingreifen.

Zweitens dürfen Gefahren, die von Demonstrationen ausgehen, nicht als „schwerer Unglücksfall“ eingestuft werden. Damit ist aber zunächst nur ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr bei Demonstrationen sicher ausgeschlossen. Die unbewaffnete Präsenz der Bundeswehr bei Demonstrationen wie 2007 in Heiligendamm war jedoch bisher nicht als Einsatz, sondern als technische Amtshilfe eingestuft worden. Das erklärt das Plenum an anderer Stelle nun für unzulässig, wenn „Mittel der Streitkräfte in ihrem Droh- und Einschüchterungspotenzial genutzt werden“.

Drittens müsse der schwere Unglücksfall bereits begonnen haben und der Eintritt des Schadens „unmittelbar bevorstehen“ – falls nicht die Bundeswehr hilft. Ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Vorfeld von Gefahren ist damit ausgeschlossen. Viertens dürfe nur die Bundesregierung den Einsatz anordnen, ein Befehl des Verteidigungsministers genüge nicht.

Richter Reinhard Gaier, der dem Ersten Senat angehört, hat trotz dieser Zugeständnisse ein Minderheitsvotum verfasst. Er hält daran fest, dass das Grundgesetz der Bundeswehr derzeit bei Unglücksfällen den Einsatz militärischer Waffen verbietet. „Wenn das Öffnen einer Tür verboten ist, dann kann es nicht erlaubt sein, sie auch nur einen Spalt weit zu öffnen“, schrieb Gaier. Die Einschränkungen der Mehrheit seien zudem zu unbestimmt und daher praktisch nicht viel wert.

Der Abschuss von voll besetzten Flugzeugen ist von der neuen Entscheidung nicht betroffen. Das Herunterholen eines Passagierjets bleibt weiterhin verboten, da die Opferung unschuldigen Lebens gegen den Schutz der Menschenwürde verstößt. Ohne Grundgesetzänderung könnte der Bundestag nun aber ein Gesetz beschließen, das den Abschuss eines Flugzeuges erlaubt, in dem nur Terroristen sitzen.

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35 Kommentare

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  • U
    UnNötig

    Es ist schon etwas gravierend falsch gelaufen in Deutschland, wenn sich unsere absolutistisch herrschende Exil-Kanadierin, ähhh deutsche Bundeskanzlerin, nur noch unter massivem Schutz der Bundeswehr wieder in ihr Land wagt.

    Schöne Aussichten! Mal schauen wie lange es jetzt noch dauert bis die erste (nächste) Notverordnung erlassen und der Bundesrat/-tag aufgelöst wird.

    Es braucht dann auch keiner mehr auf die Gamescom zu gehen da demnächst die Panzer wieder live durch die Vorgärten rollen und man völlig computerlos BF, COD oder Moha zum Frühstück serviert bekommt.

    Traurig, echt traurig.

    Sehr geehrte Frau Merkel,

    DAS hätte Deutschland nun wirklich nicht mehr gebraucht!

  • P
    Philipp

    Ich verstehe die Aufregung nicht. Nur um das klarzustellen: ich bin gegen ungerechtfetigte Einsätze und ich bin gegen Einschüchterung von Bürgern. Letztgenannter Zustand ist schon viel zu weit fortgeschritten, wenn man mal mit vor 40 Jahren vergleicht!

     

    Aber: hier steht:

    1. Einsatz nur bei katastrophischem Ausmaß

    2. Kein Einsatz bei Demos - auch nicht unbewaffnet - Einsatz zwecks Einschüchterung untersagt

    3. Einsatz nur bei bereits begonnenem Unglücksfall mit unmittelbar bevorstehendem Schaden

     

    Also ganz ehrlich: das ist in meinen Augen eine gesunde Regelung. Es ist nunmal schwer, so etwas sinnvoll zu definieren. Und man muß ganz sicher aufpassen, dass es nicht fehlgenutzt wird!!

     

    Aber: ich begrüße es ausdrücklich, wenn die Bundeswehr eingesetzt wird, um eine tatsächliche Katastrophe (z. B. nuklear) abzuwenden.

    --> An die sich-Aufregenden: TUT IHR DAS DENN NICHT?

  • JW
    Jürgen Wagner

    @ TONI

    Gegen die sog. islamistisch motivierten Straftaten war unser Sicherheitssytem bisher (seit Sensibilisierung 9/11) ganz gut aufgestellt und ist es m.E. auch heute noch.

     

    Eher nachdenklich ist zu bewerten, dass die Mat.Erhaltungs Kriterien der BW dahin geändert werden, die private Involvierung (Daimler/Siemens) zurück zu fahren.

    Die Pflege und Wartung/Reparatur von BW-Gerät soll überwiegend oder komplett in militärische Hände fallen.

    Hier ist zu beobachten, dass damit eventuelle Arbeitskämpfe aufgrund von bürgerlichen Unruhen, nicht die Einsatzbereitschaft der BW tangieren.

     

    Die BW wird somit, auch in Verbindung mit der Abschaffung der Wehrpflicht, der gesellschaftlichen Kontrolle entzogen. Der Bürger in Uniform ist von der "politischen Elite" nicht mehr gewollt.

    Vordergründig steht die Finanzierung als Argument.

    Angesichts der Mrd.€ für Bankenrettung schon merkwürdig.

    Sicher ist die militärische Bedrohung z.Zt. nicht gegeben, dennoch ist auch die BW als Garant unserer freiheitlich, demokratischen Grundordnung gegen Feinde von aussen als SYSTEMRELEVANT zu betrachten.

     

    Wem nützt die Veränderung, sollte man sich fragen ?!

  • Z
    Zardoz1

    Nichts, was nicht schon im Art 87 a IV GG drinn stehen würde, dessen strikte Beachtung das BVerfG nochmals besonders betont.

     

    Die, die vom Untergang des Abendlandes und die Verfolgung von Steinschmeissern mit Leo 2s sehen, sollten mal den Beschluss und das GG lesen ....

  • R
    Rubus

    Defakto steht sinngemäß im GG: Die Bundeswehr darf zur "...Abwehr einer Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung..." (ergänze: Was immer das ist!?) und "...bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständiger..." eingesetzt werden, wenn die Pozilei überfordert ist.

     

    Also nix neues....

    Aber!!! Es ist mehr als bedenklich, dass es gerade jetzt nochmal nachdrücklich erwähnt wird, wo in anderen Teilen Europas Barrikaden brennen.

     

    Und natürlich wird wieder einmal das Sommerloch genutzt, um unpopuläre Sprüche in die Welt zu setzen.

     

    Bleibt am Ende noch die Frage, was denn genau alles „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ sind. Unsere Verfassungsgeber haben sich eigentlich schon relativ klar ausgedrückt. Wozu also wieder einen neuen, nebulösen, beängstigenden Terminus erschaffen? (eigene Antwort: Einschücherung, wg. Angst um die eigene Macht)

  • G
    Grunz

    Und das, obwohl es überhaupt keine Verfassung gibt über die je abgestimmt worden wäre. Deshalb heisst der Dreck ja auch Grunzgesetz und war ein Provisorium bis zum geplanten und von den Allierten verlangten Referendum; ausgesessen wie Reparationen.

  • H
    Hans

    Jetzt hilft nur noch EMPÖRUNG!!1!

    Entweder zeigen wir, das Volk, den Politikern, dass wir diese Politik nicht länger hinnehmen, oder wir sind selber schuld an den Folgen.

  • QS
    "unter strengen Auflagen..."

    ... was das bedeutet haben wir beim Bundestrojaner gesehen. Welche "Funktionen und Features" laut Gesetz drin sein sollten und was das Ding nacher in der Realität wirklich konnte ... wich in eklatanter Weise von einander ab!!!

  • K
    Karl

    Es geht doch "unseren" Sesselfurzern die das große Wort der "inneren Sicherheit" führen(sobald eine Kamera auftaucht) letzlich nur darum sich selbst rechtlich gegen solche Ereignisse wie eine "Mumbai-Lage" abzusichern.

     

    Opfer an Einwohnern und Sicherheitskräften sind denen nämlich ziemlich egal, solange die Entscheider sich in Sicherheit (körperlich und juristisch) wähnen!!!

     

    Denn gegen "militärisch bewaffnete Kräfte" war der BW-Einsatz schon imemr zulässig.

     

    Aber gefährlich ist deren Denkweise doch eigentlich für alle! Denn auch ein Luftzwischenfall läßt sich (mit abschätzbaren Folgen) schließlich auch provozieren und durch einen Abschuss erst (aufgrund mitgeführten toxischen Materials etc.) zur Großschadenslage werden!!!

     

    Glück auf!

     

    Karl

  • D
    Daniel

    ... und die Bevölkerung schaut dabei zu, wie unsere "VOLKSVERTRETER" in die falsche Richtung marschieren und das GG nach und nach aushebeln.

     

    Um es mit den Worten Karl Marx' auszudrücken:

     

     

    "In seinem Sessel, behaglich dumm,

    Sitzt schweigend das deutsche Publikum.

    Braust der Sturm herüber, hinüber,

    Wölkt sich der Himmel düster und trüber,

    Zwischen die Blitze schlängelnd hin,

    Das rührt es nicht in seinem Sinn.

     

    Doch wenn sich die Sonne hervorbeweget,

    Die Lüfte säuseln, der Sturm sich leget,

    Dann hebt´s sich und macht ein Geschrei,

    Und schreibt ein Buch: "der Lärm ist vorbei."

     

    Fängt an darüber zu phantasieren,

    Will dem Ding auf den Grundstoff spüren,

    Glaubt, das sie doch nicht die rechte Art,

    Der Himmel spaße auch ganz apart,

    Müsse das All systematischer treiben,

    Erst an dem Kopf, dann an den Füßen reiben,

    Gebärd´t sich nun gar, wie ein Kind,

    Sucht nach Dingen, die vermodert sind,

    Hätt´indessen die Gegenwart sollen erfassen,

    Und Erd´und Himmel laufen lassen,

    Gingen ja doch ihren gewöhnlichen Gang,

    Und die Welle braust ruhig den Fels entlang."

     

    Karl Marx

  • K
    Karl

    Die gute Nachricht:

    Die Bundeswehr wurde schon des Öfteren im Inneren eingesetzt und dies war in den meisten Fällen völlig unproblematisch.

     

    Die schlechte Nachricht:

    Es gab und gibt Politiker die der Bundeswehr im Inneren mehr Einsatzmöglichkeiten geben wollen. Dem steht das BVG kritisch gegenüber.

    Wenn das einmal nicht mehr so ist, gibts wahrscheinlich nur noch eine kurze Lebenszeit für die demokratische Grundordnung und den Rechtstaat!

  • D
    Daniel

    Kaum zu fassen...

     

    Eigentlich muss man Thilo Sarrazin's Aussage "Deutschland schafft sich ab" aus einem anderen Blickwinkel Recht geben: Es geht bergab.

     

    Die deutsche Regierung verkauft sich immer unglaubwürdiger. Erst wird das Grundgesetz zur Euro-Rettung ausgehebelt und jetzt das...

     

    Haben WIR überhaupt noch ein Wort mitzureden? Müssen wir uns am Ende gar dem Rechtsruck der Regierung beugen?

     

    Wo leben wir eigentlich?

     

    Ich bin gespannt auf die Reaktion der "Mainstream-Bevölkerung" , die bei der Verbreitung dieses Urteils in den Massenmedien sicherlich applaudieren wird.

     

    Dieser weitere Schritt der Regierung in die falsche Richtung sollte UNS eigentlich endlich mal zum aufmucken engagieren, bzw. motivieren.

     

    Doch um es mit den Worten Karl Marx' auszudrücken: "In seinem Sessel, behaglich dumm,

    Sitzt schweigend das deutsche Publikum." - leider

  • B
    Blacky

    und jetzt die Bundeswehr für "Recht und Gesetz" in Deutschland. Nun ja, Bürger in Uniform gibt es nicht mehr, nur Freiwillige oder demnächst vielleicht auch Söldner, warum nicht, wenn es effektiv und brauchbar ist. Keine Weicheier, die das Grundgesetz gelesen haben. Das stört doch nur, die hohen Herren der Politik wissen schon, was sie tun, sonst sagen es ihnen die Konzerne. Nun denn, das kann mies werden.

  • A
    Akrat

    Mensch sollte sich mal vorstellen, bis zu was diese Änderung führen kann.

    Eine Regierung darf ganz legal in "Gefahrensituationen" Menschen erschießen.

    Darf sie schon jetzt, aber Polizisten sind nicht aufs morden ausgebildet.

    Soldaten schon... .

    Stellt euch jetzt mal vor eine wirklich rechte Partei käme an die Macht...

    Die dürfte dann die auch einsetzen.

    Bei Blockupy hätten sie dann Panzer eingesetzt?

    War ja kein erlaubter Protest mehr.

    Und errinern wir uns an die Panzer, die nach Katar exportiert werden sollen.

    Aufstandsbekämpfungspanzer! Nun ein Testfeld haben sie dann schon mal zum üben.

    Die Regierungen haben es noch nie verstanden, dass sie das Volk eigentlich vertreten sollten.

    Es zeigt nochmal: das tun sie nicht.

    Die Macht hat sie krank gemacht, wenn sie es nicht schon vorher waren.

    Dieses System heißt nach Selbstbennenung, Macht des Volkes. Die Regierung sollte mal was von dem

    Griechieschen Volk lernen, denn die wissen wie Selbstbestimmung geht.

    "SOLDATEN SIND MÖRDER" (Kurt.T.)

  • UM
    Ullrich Mies

    Dieses Verfassungsgerichtsurteil ist nichts anderes als ein weiterer Sargnagel für die Demokratie, die vielen Mitgliedern des "Eliteverbunds" schon lange ein Dorn im Auge ist: Darum wird die Verfassung den politischen Realitäten und Wünschen der Exekutive angepasst und diese ist strukturell faschistoid.

     

    Weniger Demokratie zu wagen ist schon lange das Grundprinzip derer, die gar keine wollen. Die parlamentarische Demokratie mal so eben per Militärputsch zu beseitigen, das macht sich nicht gut. Darum muss die nichtdemokratische neoliberale post-Demokratie oder auch, wie Merkel sagt, die "marktgesteuerte Demokratie" in das ihr angemessene Korsett gepresst werden.

     

    Der Gewalt der Finanzmärkte wird nun die Macht der Gewehrläufe zur Seite gestellt. Und wann der staatliche Gewaltapparat als "ultima ratio" diesen und anderen Lobbymaschinen zur Hilfe zu eilen hat, wird von der politischen Reaktion entschieden, die an den Schalthebeln der Macht sitzt.

     

    Das Verfassungsgericht hat sich als Gewalt-Türöffner für den schmutzigen Pakt zwischen Politik, Finanzindustrie und Militär erwiesen. Denn wie schwadronieren "unsere" Politiker täglich: "Wir müssen die Märkte beruhigen."

     

    Da die Deutschen - abgesehen von verschwindenden Minderheiten - immer noch ein autoritätshöriges Volk sind, werden sie solange wegsehen, bis die ersten Schüsse fallen.

     

    Ein bitterer schwarzer Tag.

  • I
    Island

    "Katastrophisches Ausmaß", wenn z.B. keiner mehr wählen geht, werden Panzer rollen!

     

    Das ENDE naht,Wahnsinn.

  • A
    aurorua

    Von Lobbyistenknechten und Handlangern der Reichen und Superreichen, also unseren Politkasperls war ja nichts anderes zu erwarten, schließlich setzen diese Knallchargen ja nicht umsonst Richter ein, die beim Ausbau des Polizei, Militär und Überwachungsstaates, sowie beim Abbau und der Zementierung sozialer Ungleichheit und Ungerechtigkeit, fast immer im Sinne dieser Parteibuchkarrieristen entscheiden.

  • H
    Hannes

    Und jeder denkt sich ja nur: "Ja, ich bin ja kein linker Chaot oder so ein Nazi, zu verbergen habe ich auch nichts. Mehr Sicherheit ist doch gut!"

    Der WaWe 10000 und der Fuchs werden schon ein tolles Team werden.

  • T
    Toni

    Was ist denn wenn Islamisten einen Anschlag planen oder durchführen? Die Gefahr ist größer denn je. Sollen dann oberkommissar Müller denengut zureden? Denkt mal nach!

  • S
    Sören

    Ich glaube nicht, dass dieser – recht kurze – Artikel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Anlass zu den (teilweise) recht dramatischen Kommentaren hier liefert. Man sollte dieses Urteil in Ruhe und nüchtern analysieren, und sich nicht gleich in irgendwelche Fantasien über staatliche Repressionen ergehen.

     

    In dem Urteil wird ausdrücklich gesagt, dass die Bundeswehr nicht gegen Demonstranten eingesetzt werden darf. Steht in dem Artikel auch explizit drin. Deswegen hat es nichts damit zu tun, einen künftigen „Aufstand“ zu unterdrücken. Unabhängig davon, dass ich persönlich der deutschen Bevölkerung das Temperament für so etwas nicht zutraue.

     

    Ehrlich gesagt finde ich es auch etwas langweilig, wenn in Bezug auf das Urteil zum Wahlrecht gesagt wird, die Bundesregierung wäre „illegal“ im Amt. Das Bundesverfassungsgericht hat eben keine Wiederholung der Wahl 2009 angeordnet, und dass, was die Richter moniert haben, die Überhangmandate, hat keinen Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Die Koalition hätte auch ohne sie eine Mehrheit.

     

    Weniger Fantasie und stattdessen ein sachlicher Blick auf die Fakten würde vielen Debatten in diesem Land ganz gut tun.

  • R
    RedHead

    Nicht gegen Demonstranten, soso. Das ist also jetzt eine Frage der Sprachregelung. Ich habe dabei sofort folgendes Szenario im Kopf:

     

    Polizei erklärt systemkritische/staatsfeindliche Demonstration für beendet und sich selbst für überfordert. Die Demonstranten, die nicht sofort nach Hause gehen werden damit zu Aufständischen (verlieren also ihren Status als Demonstranten) und fallen in den Zuständigkeitsbereich des Militärs.

    Gut, man kann ja hinterher noch einmal vor Gericht ziehen und dort die Einstufung als Demonstranten vs. Aufständische erneut diskutieren, nachdem die Menge zusammengeschossen wurde. Es ist ja schließlich nicht so, dass wir in einer faschistischen Diktatur leben.

    Wir dürfen gespannt sein, wie CDU und SPD nächstes Jahr nach der Wahl mit ihrer verfassungsgebenden Mehrheit zusammen erhöhte Rechtssicherheit für militärisches Einfreifen in solchen Situationen schaffen.

  • DL
    Der Lacher ...

    ... des Tages. Deutschland schafft sich ab. Jetzt verstehe ich den Satz.

  • C
    Chesterfield

    Volk,hörst du die Signale?

    Ist es jetzt endlich so weit,dass das Militär eingreifen darf.Gründe wird man ja schnell finden.

  • WR
    Weiße Rose

    Da kann man nur noch gratulieren!

    Das Grundgesetz ausgehebelt vom höchsten Gericht!

    Der Weg zur Bananenrepublik Deutschland ist somit endgültig frei...

    Die Ausnahmeregularien hätte man sich getrost sparen können. Das verhält sich, wie mit der Folter: Wird dafür die Tür auch nur einen Spalt weit geöffnet, hat der Folterstaat den Startblock schon verlassen!

    Rette sich, wer kann!

  • T
    Tom

    Für die kommenden Aufstände und Demos gegen alle bisherigen Parteien.

     

    Es ist schon sehr wunderlich, was in der BRD so möglich wird.

     

    Gut ist, dass hier noch ein paar Alliierte stationiert sind und noch besser wäre wenn die mehr zu sagen hätten.

     

    Die Bewohner hier können Demokratie einfach nicht.

  • B
    Branko

    Okay - dann fassen wir doch mal die nackten Fakten zusammen:

     

    Wir haben kein Wahlrecht, was unserer demokratischen Verfassung entspricht.

     

    Somit haben wir eine Regierung, die nicht legal an die Macht gekommen ist und illegal weiterhin an der Macht verbleibt.

     

    Diese Machtergreifungsgesetze hat sich die derzeitige Regierung selbst geschrieben.

     

    Und sie werden weder geändert, noch auf die ursprüngliche Gesetzeslage zurückgesetzt, noch tritt die Regierung zurück, noch gibt es Neuwahlen - weder auf den ursprünglich gültigen, noch einer neuen, verfassungskonformen Gesetzgebung.

     

    Diese Regierung nutzt ihre derzeitige - illegale - Macht, um Klientelpolitik zu betrieben, in dem sie eine Umverteilung von unten nach oben weiter vorantreibt, und den Reichen ihre Vorrechte weiter zementiert und ausbaut und sie immer mehr schützt, während immer größere Teile der Bevölkerung dazu genötigt werden, sich unterbezahlter Arbeit unter immer härteren Bedingungen und sinkenden Löhnen zu unterziehen.

     

    Ferner betreibt sie seit Jahren intensive Bestrebungen in Richtung eines Überwachungsstaates.

     

    Antidemokratischen Bewegungen und Personen, wenn rechtsgerichtet, insbesondere Faschisten, werden von ihr geduldet und z.T. sogar geschützt und gefördert.

    Oppositionelle - egal, ob demokratisch oder nicht, werden vom Verfassungsschutz beobachtet - der dann ggf. erstaunlich schnell handelt - oder von den Medien systematisch lächerlich gemacht und als Feindbilder aufgebaut.

     

    Und nun gibt sie sich auch noch das Recht, das Militär im eigenen Staat einsetzen zu dürfen.

     

    Aber da das, was ich hier aufgezählt habe, natürlich so nicht ganz stimmt respektive zumindest nicht so empfunden wird,.... - schauen wir doch mal wie's weitergeht.

     

    Ich schau mir das ganze übrigens aus dem Ausland an - und bin bei jedem Heimatbesuch erneut erschrocken, wie sich Deutschland immer schnelle Richtung Abgrund entwickelt.

    Das kann man mitlerweile nämlich sogar auf offener Strasse sehen - wenn man hinsieht.

  • M
    manfred (60)

    Ein weiterer Schritt zur Aushebelung des Grundgesetzes. Eine der typischen politisch motivierten Entscheidungen des BVG. Das ist der Dammbruch, den Schily und Schäuble vorbereitet haben. Die „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ werden dann erst mal behauptet und "abgewehrt". Wenn dann hinterher ein Gericht feststellen sollte, daß gar keine „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ vorgelegen haben, so what, Pech gehabt. Strafrechtliche Verantwortlichkeit? Nicht vorgesehen. Gustav Noske läßt grüßen.

  • V
    viccy

    "Katastrophisches Ausmaß", gibts dafür konkrete Beispiele in dem Beschluss? Kann mir schwer vorstellen, was los sein muss, damit Panzer rollen dürfen ...

     

    Oder bleibt der Beschluss da im luftleeren Raum?

     

    Das Abschießen von entführten Flugzeugen hat das BVerfG einst abgelehnt, u.a. weil so ein Szenario derbe unwahrscheinlich sei.

     

    Und weil wegen eines nur theoretisch möglichen Falles nicht das ganze Gesetz von den Füßen auf den Kopf gestellt werden dürfe.

     

    Was ist nun anders? ...

  • RU
    Rechtsruck unter Merkel und Schäuble

    Frage:

    Ist unter Schwarz-Geld die Re-Aktivierung der Nazizeit (mit Duldung der SPD und der Grünen) im Gange?

    Das Ganze ist zu offensichtlich, als dass es dementiert werden könnte.

    Schlecht, ist eben am Wochen-Ende kein Besuch der Bundesministerien in Berlin beim Tag der verarsche-Tür in Berlin, sondern beim von Schwarz-Geld (mit hellrot-gründer Einfärbung) reloadeden RSHA und bei anderen rechte-Hand-Heber/innen.

    Und beim Bundes'verfassungs'gericht sitzen die rechte-Hand-Heber/innen wohl auch schon lange???!!!

  • S
    Sabine

    "Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei 'Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes'“. - Und das definieren und entscheiden dann Typen wie Schäuble. Man bereitet sich also auch hierzulande darauf vor, gegen die eigene Bevölkerung vorzugehen, sollte sie eines Tages aufmucken. Historische Vorbilder gibt es inzwischen genug, und für ausreichend Grund zu Aufständen sorgen unsere "Volksvertreter" auch zunehmend und ganz bewusst. Hat alles Methode. Das kann noch heiter werden.

  • T
    Tondern

    ÖH, geht es bitte ETWAS ausführlicher?

  • MG
    Molly Grue

    geschockt, vor dem Frühstück.

     

    Ich kanns nicht glauben. Doch wird es in der Öffentlichkeit einen Aufschreib geben, wahrscheinlich Applaus.

  • M
    martin

    Ich bin kein Linker und ich werde es nie sein aber Militär im Inneren einsetzen?

     

    NEIN!

  • B
    Bsss

    "unter strengen Auflagen..."

    Das funzt ja auch bei Polizei & Verfassungsschutz schon richtig gut...

  • K
    kluggeschissen

    ein weiterer schritt in die falsche richtung. mal mit größeren mal mit kleineren schritten verlaufen wir uns zielsicher.