Entscheidung im Bundesrat: Das Leistungsschutzrecht geht durch
Der Bundesrat hat das Leistungsschutzrecht abgesegnet. Ausschlaggebend für die Entscheidung war die Uneinigkeit der SPD-geführten Bundesländer.
BERLIN dpa | Das Leistungsschutzrecht hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen und kann nun in Kraft treten. Damit bekommen Presseverlage ein eigenes Schutzrecht für ihre Inhalte im Internet. Der angekündigte Widerstand aus den Reihen der SPD scheiterte an der Uneinigkeit der SPD-regierten Länder. Führende Sozialdemokraten hatten zuerst angekündigt, das Gesetz im Bundesrat blockieren zu wollen. Ein entsprechender Vorstoß der rot-grünen Landesregierung in Schleswig-Holstein fand am Freitag jedoch nicht die nötige Mehrheit.
Der Vorschlag hätte das Gesetz an den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag verwiesen. Der Bundestag hätte einen möglichen Widerspruch der Länder später jedoch überstimmen können. Gleichzeitig wäre es ein Spiel auf Zeit gewesen: Hätte es bis zur Bundestagswahl keine Einigung gegeben, wäre das Gesetz verfallen. Für dieses Vorgehen fand sich aber keine Mehrheit. In einem Entschließungsantrag, der im Bundesrat verabschiedet wurde, wird das Gesetz nun als „handwerklich schlecht“ kritisiert.
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte im Vorabend der Abstimmung im Bundesrat angekündigt, bei einem Wahlsieg im September werde seine Partei ein „neues, taugliches Gesetz“ auf den Weg bringen. Auf der Computermesse CeBIT hatte er noch für einen Stopp des Leistungsschutzrechts im Bundesrat geworben.
Matthi Bolte, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Düsseldorfer Landtag, erklärte, die Grünen seien bei ihrem „klaren Nein zum Leistungsschutzrecht“ geblieben. „Da es keine Einigung mit dem Koalitionspartner gab, musste sich Nordrhein-Westfalen zur Frage der Anrufung (des Vermittlungsausschusses) enthalten.“ Die Grünen bedauerten sehr, dass keine Mehrheit dafür gegeben habe.
Das Leistungsschutzrecht erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen für die Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Teile von Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im Bundestag verabschiedet.
Leser*innenkommentare
S. Kahn
Gast
"Matthi Bolte, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Düsseldorfer Landtag, erklärte, die Grünen seien bei ihrem „klaren Nein zum Leistungsschutzrecht“ geblieben"
Bei der Verabschiedung des LSR haben 11 Grüne ihre Stimme verfallen lassen und so indirekt das LSR durchgewunken, hierzu gehörten u.a. Claudia Roth und Jürgen Trittin.
Ein klareres Nein der Grünen (im Bund) wäre es gewesen, der Abstimmung beizuwohnen.
Christophe T.
Gast
"Allerdings bleiben einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei"
HURRA !!! - Wörter bleiben lizenzfrei!!!
Also bislang - mit LSRi wird vielleicht nur noch für Buchstaben reichen!
Christophe T.
Gast
"Das ganze Gesetz ist voller schwammiger Definitionen so dass garnicht richtig klar ist, was das Gesetz eigentlich aussagt."
Das sehe ich auch so - das muss aber doch selbst dem Gesetzgeber aufgefallen sein ... die Frage ist : was ist denn die tatsächliche Absicht des LSR?
Immerhin - es bleibt spannend!
getroffenerhundbellt
Gast
in eigener sache stimmt die spd zu.
schließlich besitzt sie presse- und tageszeitungsbeteiligungen im wert von über einer milliarde
also,äh normals gschäft....
leser
Gast
Der letzte Absatz ist irreführend.
Wenn Verlage eine Lizenz explizit verlangen müßten, wäre das LSR deutlich weniger problematisch. Das ginge z.B., indem sie ihre Inhalte machinenlesbar kennzeichnen oder die entsprechenden Domains/URLs in ein zentrales Verzeichnis eintragen.
Das LSR sieht aber vor, dass Texte automatisch dem LSR unterliegen, auch ohne ein irgendwie geäußertes Verlangen bzw. eine Kennzeichnung.
Der "Verwender" steht also vor dem Problem, dass er selbst herausfinden muß, ob eine Webseite zu einem Verlag gehört und welche Lizenzbedingungen der Verlag vorsieht. Wie das z.B. eine Suchmaschine machen soll, das für jede einzelne Webseite im Netz machen muß, ist völlig unklar.
Auch wie lang "kleinste Textabschnitte" sein dürfen, wollte der Gesetzgeber nicht definieren, sondern möchte das von Gerichten klären lassen.
Das ganze Gesetz ist voller schwammiger Definitionen so dass garnicht richtig klar ist, was das Gesetz eigentlich aussagt.