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Datenschutz über den WolkenFlugreisende weiter mit Profil

EU und USA wollen die Speicherung von Fluggastdaten in den USA auf eine neue vertragliche Grundlage stellen. Bewegungs- und Personenprofile bleiben möglich.

Manche bezeichnen den Deal zwischen EU und USA als abgehoben. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Daten europäischer Flugreisender sollen in den USA praktisch unbegrenzt gespeichert werden können. Das sieht ein Vertragsentwurf vor, den die EU-Kommission vorige Woche mit den USA unterzeichnet hat und der der taz vorliegt. Der bisher unveröffentlichte Entwurf muss noch vom EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Er soll ein provisorisches Abkommen von 2007 ersetzen.

Der Vertrag sieht vor, dass Fluggesellschaften drei Tage vor dem Flug in die USA 19 Informationen an das US-Heimatschutz-Ministerium übermitteln, etwa Name und Adresse des Reisenden, Kreditkarte, Reiseziele. Die USA dürfen die Daten verwenden, um Terror und grenzübergreifende schwere Kriminalität zu verhüten und zu verfolgen.

Was US-Behörden konkret mit den Daten machen dürfen, bleibt offen. Sie dürfen sie "erfassen, verwenden und verarbeiten", heißt es vage im Entwurf. Vermutlich will die USA den Reiseweg von Verdächtigen noch nach Jahren nachvollziehen, prüfen, wer mit wem wohin geflogen ist sowie Bewegungs- und Personenprofile erstellen.

Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström ist stolz darauf, dass die Fluggastdaten in den USA künftig nach sechs Monaten anonymisiert werden müssen. Das war im Vorgängerabkommen nicht vorgesehen. Allerdings können US-Behörden die Anonymisierung bei Bedarf rückgängig machen.

Überführung in "ruhende Datei"

Nach fünf Jahren sollen die Fluggastdaten in eine "ruhende Datei" überführt werden. Dann können die Daten nur noch im Falle einer konkreten Gefahr oder Strafverfolgung genutzt werden - bei Terrorismus noch 10 Jahre lang, bei sonstigen Straftaten nur 5 Jahre. Die Daten dürfen auch an andere Staaten weitergegeben werden. Spätestens 15 Jahre nach der Speicherung sind Daten unumkehrbar zu anonymisieren. Eine Löschung ist nicht vorgesehen.

Betroffene können beim US-Heimatschutz Einsicht in ihre Akten und die Korrektur falscher Angaben verlangen. Personen, "die fälschlicherweise als Bedrohung identifiziert wurden", können dagegen klagen. Die USA versprechen, dass etwa Flugverbote nicht allein aufgrund einer "automatisierten" Computerentscheidung ausgesprochen werden.

EU-Ministerrat und EU-Kommission müssen dem Abkommen noch zustimmen. Im Rat reicht eine qualifizierte Mehrheit der Staaten. Deutschland und Frankreich haben sich bisher kritisch geäußert, können aber überstimmt werden.

Das Europäische Parlament hat im Vorjahr zwar gefordert, dass die USA "auf die Erstellung von Personenprofilen verzichten" sollen. Ein solches Verbot ist allerdings nach wie vor nicht vorgesehen. Bisher haben jedoch nur die kleinen Fraktionen der Grünen, Linken und Liberalen angekündigt, das Abkommen abzulehnen.

"Das ist eine weitere riesige Vorratsdatenspeicherung", sagte am Wochenende Andrej Hunko, der für die Linke im EU-Ausschuss des Bundestags sitzt.

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2 Kommentare

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  • F
    fernweh

    Nun, niemand soll das kleinreden, die Fluggastdatenspeicherung ist überzogen, dennoch is es der Fluggast selber, der deise Daten um ein vielfachees vermehrt, um vermeintliche Flugschnäppchen über die unsäglichen "billiger-klick-jetzt-nur-online"-E-Kommerzfirmen und Portale zu buchen.

    Zum gleichen Preis gibts das ganze auch in seriösen Reisebüros, wo z.B. die gesamten Zahungsdaten im Backoffice nicht an die Fluggesellschaft übermittelt werden.

    Dabei sollte dann bar oder auf Reisebürorechnung gezahlt werden, nicht per Kreditkarte denn diese Daten erhalten ansonsten als Kreditkartenabwickler dann die Airlines zur Weitergabe.

     

    So werden nicht einmal die exakten Wohnandressdaten übermittelt, es wird nur die Wihnstadt, das Zielland, erste Adresse (gern eine Autovermietung am Flughafen), die gebuchten Flüge Zeiten und Daten, Essenswünsche, und Passdaten (Nummer, Ablaufdatem, Namen Geburtsdaten Ausstellungslnd, Staatsbürgerschft) übermittelt. Als Zahlungsdaten steht dann nur "cash" oder "invoice" ohne nähere spezifikation, da ja die Agentur bei der Flugscheiausstellung die Zahlungen abrechnete und ihrerseits der Airline in der IATA Agenturabrechnung bezahlt.

     

    WEr im Internet schäppchenjagend bucht, dessen Zahkungdaten nebst Schufa oder anderen Bonitäts-und scoring Automatismen-Daten, Kreditwürdigkeit, Bank- und Kreditkartendaten, Wohn- und Adressdaten, Kommunikationsdaten (Tel, Fax, email) werden alle mit in dei APIS Dateinen der Airlines eingegliedert und mitgesendet.

     

    Also, internetaffine Schäppchenjäger mit kriteíscher Einstellung zur ekektronischen Überwachung,

    das Reisebüro lebt!

  • T
    Tomate

    Nein, dass kann doch nur ein schlechter Witz sein! Seit wann, bitte sehr, kann man beim Datenschutz für europäische Bürger auf Abmachungen mit dem Echelon-Betreiber USA vertrauen?

     

    Sobald die Daten an die USA ausgeliefert wurden, gibt es nicht mehr die geringste Kontrolle mehr darüber, an welche Stellen Kopien gehen, und was die letztendlich tatsächlich damit machen. Niemand kann doch ernsthaft glauben, dass auch nur irgendeines dieser US-amerikanischen Versprechen das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt wurden!

     

    Wieder mal hat die EU-Bürokratie unsere Bürgerrechte an eine immer unfreundlicher werdende ausländische Macht verkauft. Und langsam frage ich mich, ob es nicht gut wäre, wenn das Projekt EU bald am Euro zugrunde geht - denn dann haben unsere nationalen Regierungen keine Instanz mehr, hinter der sie sich bei solchen Entscheidungen verstecken können.

     

    Übrigens: heute die Flugdaten, morgen Biometrie-Daten, und übermorgen unsere Internet- und Handy-Verbindungsdaten. Das lässt sich sicher auch noch unter dem Vorzeichen "Terrorismus-Prävention" verkaufen.