Burger King in Deutschland: Beschäftigte systematisch gedisst
Bei Burger King in Deutschland häufen sich die Missstände. Nun will der Mutterkonzern auf Franchisenehmer Druck ausüben – zumindest in Hygienefragen.
BERLIN taz | Die Fastfood-Kette Burger King steht weiter unter Druck. Nachdem der Enthüllungsreporter Günter Wallraff Montagabend in seiner Sendung „Team Wallraff – Undercover bei Burger King“ auf RTL über drastische Hygienemängel in einigen Burger-King-Filialen berichtet hatte, lenkt die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) den Blick erneut auf die arbeitsrechtlichen Verstöße, die sich bei der Burger King GmbH seit einiger Zeit häufen.
„Wir erwarten vom Unternehmen Burger King Deutschland, dass es nicht nur ein Auge auf die Hygiene in der Burger King GmbH hat, sondern auch darauf achtet, dass die Rechte der Beschäftigten beim Franchisenehmer gewährleistet werden“, sagte Karin Vladimorov, Sprecherin der NGG.
Der Mutterkonzern Burger King Deutschland hatte nach der Wallraffsendung am Mittwoch Focus Online mitgeteilt: „Wir haben keinerlei Toleranz oder Akzeptanz für Handlungen, die das Vertrauen unserer Gäste und den Ruf, den wir aufgebaut haben, untergraben.“ Man werde die Angelegenheit mit absoluter Dringlichkeit bearbeiten.
Darmbakterien in der Küche, umetikettierte, eigentlich längst zu entsorgende Lebensmittel – das „Team Wallraff“ hatte in seiner Sendung über einen Undercovereinsatz in vier Schnellrestaurants Hygienemängel aufgedeckt.
Über 20 Betriebsräten gekündigt
Doch längst nicht nur in punkto Sauberkeit für die Gäste liegen die Dinge bei der Burger King GmbH bzw. der Yi-Ko-Holding GmbH offensichtlich im Argen. Die Holding betreibt seit Januar 2013 als größter Fanchisenehmer 91 der insgesamt 671 Burger-King-Filialen in Deutschland. Die Gewerkschaft NGG berichtet, dass sie bis Ende April Beschäftigen der Burger King GmbH in mehr als 320 Fällen Rechtsschutz gewähren musste.
Die Liste der Vorwürfe ist lang: Über 20 Betriebsräten sei unter fadenscheinigen Vorwürfen gekündigt worden, so die NGG. Zudem bekämen Beschäftigte ihre Löhne zum Teil mit zwei Wochen Verspätung ausgezahlt, tarifliche Leistungen wie etwa Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit würden gar nicht oder zu gering entlohnt.
Die Wallraff-Reportage hatte zudem enthüllt, dass Yi-Ko-Geschäftsführer Ergün Yildiz Minijobbern gesetzliche Ansprüche wie eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert. Auch einem der Undercoverreporter wurden das Weihnachtsgeld sowie Nacht- und Feiertagszuschläge versagt. Und das, obwohl Yildiz sich in der Auseinandersetzung mit der NGG dazu verpflichtet hatte, Mitarbeiter wieder nach Tarif zu bezahlen.
Demo und Diskussion in Essen
Die Burger King GmbH lässt sich seit Juni 2013 durch den Hamburger Rechtsanwalt Helmut Naujoks vertreten. Naujoks rühmt sich auf seiner Internetseite als einer der wenigen Anwälte, „die konsequent und ausschließlich Arbeitgeberinteressen vertreten“. In einem Buch liefert er Tipps, wie Chefs Betriebsräte loswerden können.
„Die Burger King GmbH führt offensichtlich eine Zermürbungstaktik gegen Beschäftigte“, sagte NGG-Spracherin Vladimirov. Dabei habe der Franchisenehmer bisher kein einziges Verfahren gewonnen. Laut NGG sind zehn Kündigungsverfahren in erster Instanz entschieden – zugunsten der gekündigten Betriebsräte. Die Yi-Ko-Holding wollte sich auf Anfrage der taz zu den Vorwürfen nicht äußern.
Für den 7. Mai mobilisiert die NGG nun zu einer Demonstration und Diskussion vor einem Burger-King-Laden in Essen. Auch Enthüllungsjournalist Wallraff hat zugesagt, zu kommen.
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